Haupinhalt
Geldspiele
Das Direktionssekretariat der Sicherheitsdirektion ist zuständig für den Vollzug der Gesetzgebung über Lotterien, gewerbsmässige Wetten und Spiele.
Die nachfolgenden Informationen geben einen Überblick über die gesetzliche Regelung der Geldspiele in der Schweiz und im Kanton Uri. Die Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt und werden laufend aktualisiert. Sie sind aber nur als Einstieg ins Thema gedacht und können nicht jede Einzelheit der verschiedenen Geldspiele erklären. Verbindlich sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die auf den einzelnen Merkblättern aufgeführten Erlasse.
Das Bundesgesetz über Geldspiele unterscheidet zwischen Spielbankenspielen, Grossspielen und Kleinspielen. Für Spielbankenspiele ist die Eidgenössische Spielbankenkommission zuständig, für Grossspiele (inkl. Geschicklichkeits-Geldspielautomaten) die interkantonale Aufsichts- und Vollzugsbehörde (Gespa).
Der Kanton ist somit nur für Kleinspiele zuständig. Kleinspiele sind Lotterien, lokale Sportwetten und kleine Pokerturniere, die weder automatisiert noch online durchgeführt werden. Ausserdem muss das Spiel vollständig im Kanton Uri durchgeführt werden.
Die kantonale Geldspielgesetzgebung unterscheidet bei den Lotterien zwischen Kleinlotterien und Unterhaltungslotterien (Tombola und Lottomatch). An einer Tombola oder einem Lottomatch können nur Sachpreise gewonnen werden. Eine kantonale Bewilligung für diese Spiele ist notwendig, wenn die Lotteriesumme (die Summe aller Einsätze) grösser als Fr. 5'000.-- ist. Wird diese Summe nicht erreicht, sind Unterhaltungslotterien auf jeden Fall meldepflichtig. Bei den übrigen Kleinlotterien (sowie bei der lokalen Sportwette und beim kleinen Pokerturnier) sind Geldpreise zulässig, weshalb diese Kleinspiele immer bewilligungspflichtig sind.
Spielerschutz-Schulung für kleine Pokerturniere:
Spielen ohne Sucht bietet in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt eine Spielerschutz-Schulung an. Die Schulung findet monatlich jeweils am dritten Freitag von 13.00 bis 15.00 Uhr in Form einer Videokonferenz statt und wird von den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel durchgeführt. Für die Schulung werden pro teilnehmende Person 150 Franken in Rechnung gestellt. Wenn mehrere Personen derselben Organisation teilnehmen, beträgt die Gebühr pro weitere Person 100 Franken. Für weitere Informationen sowie für das Einschreibeformular klicken Sie bitte hier.