Haupinhalt

Arbeitslosenentschädigung

Antrag für Kurzarbeitsentschädigung

Als Kurzarbeit bezeichnet man die vorübergehende Reduzierung oder vollständige Einstellung der Arbeit in einem Betrieb, wobei die arbeitsrechtliche Vertragsbeziehung aufrecht erhalten bl…

Als Kurzarbeit bezeichnet man die vorübergehende Reduzierung oder vollständige Einstellung der Arbeit in einem Betrieb, wobei die arbeitsrechtliche Vertragsbeziehung aufrecht erhalten bleibt. Kurzarbeit ist in der Regel wirtschaftlich bedingt und vorübergehend.

Als Kurzarbeit gelten auch Arbeitsausfälle, die auf behördliche Massnahmen oder andere, vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin nicht zu vertretende Umstände, zurückzuführen sind. Darunter fallen auch Arbeitsausfälle infolge wetterbedingter Ausfälle von Kundinnen und Kunden.

Die Voranmeldung erfolgt mittels einer einfachen digitalen Übermittlung. Den entsprechenden eService finden Sie hier.

 

Antrag für Schlechtwetterentschädigung

Die Schlechtwetterentschädigung ist eine Leistungsart der Arbeitslosenversicherung. Sie leistet einen angemessenen Lohnersatz für wetterbedingte Arbeitsausfälle von Arbeitnehmern und Arb…

Die Schlechtwetterentschädigung ist eine Leistungsart der Arbeitslosenversicherung. Sie leistet einen angemessenen Lohnersatz für wetterbedingte Arbeitsausfälle von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in bestimmten Erwerbszweigen.

Weitere Informationen finden Sie hier

Arbeitsmarktliche Massnahmen AMM

Um arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen möglichst rasch wieder in eine Beschäftigung zu führen, organisiert und koordiniert die LAM-Stelle folgende Massnahmen: indivi…
Um arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen möglichst rasch wieder in eine Beschäftigung zu führen, organisiert und koordiniert die LAM-Stelle folgende Massnahmen:

  • individuelle und kollektive Kurse
  • Programme zur vorübergehenden Beschäftigung (PvB)
  • Berufspraktika
Detailinformationen zu den einzelnen Massnahmen erhalten Sie bei allen RAV-Beraterinnen und -Beratern.

Insolvenzentschädigung

Die Insolvenzentschädigung ist eine Erwerbsausfallversicherung für den Fall, dass der Arbeitgeber insolvent (zahlungsunfähig) wird. Sie schützt Ihre offenen Lohnforderungen um zu verhind…
Die Insolvenzentschädigung ist eine Erwerbsausfallversicherung für den Fall, dass der Arbeitgeber insolvent (zahlungsunfähig) wird. Sie schützt Ihre offenen Lohnforderungen um zu verhindern, dass solche Verluste Ihre Existenz bedrohen.

Anders als die Arbeitslosenentschädigung, die Lohnverluste bei Arbeitsausfällen übernimmt, garentiert die Insolvenzentschädigung Lohnausfälle für tatsächlich geleistete Arbeit bei Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) des Arbeitgebers.
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