Haupinhalt

Strukturverbesserung

Mit den Massnahmen zur Strukturverbesserung sollen die Wirtschafts- und Lebensverhältnisse der Landwirtschaftsbetriebe verbessert werden. Darunter fallen Infrastrukturanlagen wie Güterwege, Wasser- oder Elektrizitätsversorgungen und landwirtschaftliche Gebäude wie Ställe oder Produktionsstätten sowie Massnahmen zur ländlichen Entwicklung. Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Themen.

Landwirtschaftlicher Hochbau

Der Neubau oder die Sanierung von Ökonomiegebäuden sowie von Alpställen und Alpgebäuden kann durch Finanzhilfen von Kanton und Bund unterstützt werden. Die eingereichten Gesuche werden v…

Der Neubau oder die Sanierung von Ökonomiegebäuden sowie von Alpställen und Alpgebäuden kann durch Finanzhilfen von Kanton und Bund unterstützt werden. Die eingereichten Gesuche werden von der Abteilung Meliorationen geprüft.

Landwirtschaftlicher Tiefbau

Bodenverbesserungsmaßnahmen (wie Wege, Wasserversorgungen, Stromversorgungen usw.) können durch finanzielle Beiträge von Kanton und Bund gefördert werden. Die eingereichten Gesuche werde…

Bodenverbesserungsmaßnahmen (wie Wege, Wasserversorgungen, Stromversorgungen usw.) können durch finanzielle Beiträge von Kanton und Bund gefördert werden. Die eingereichten Gesuche werden von der Abteilung Meliorationen geprüft.

Starthilfe

Sie übernehmen ein landwirtschaftliches Gewerbe und haben das 35. Altersjahr noch nicht vollendet. Als Starthilfe können Sie einen Investitionskredit (zinsloses Darlehen) beantragen. Die…
Sie übernehmen ein landwirtschaftliches Gewerbe und haben das 35. Altersjahr noch nicht vollendet. Als Starthilfe können Sie einen Investitionskredit (zinsloses Darlehen) beantragen. Die eingereichten Gesuche werden von der Abteilung Meliorationen geprüft.

Wohnbausanierungen im Berggebiet

Der Neubau oder die Sanierung von Wohnbauten im Berggebiet kann durch Finanzhilfen vom Kanton unterstützt werden, sofern bescheidene finanzielle Verhältnisse vorliegen. Die eingereichten…

Der Neubau oder die Sanierung von Wohnbauten im Berggebiet kann durch Finanzhilfen vom Kanton unterstützt werden, sofern bescheidene finanzielle Verhältnisse vorliegen. Die eingereichten Gesuche werden von der Abteilung Meliorationen geprüft.