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KW Lucendro: Nächste Schritte eingeleitet
Die Kantone Uri und Tessin haben Anfang November 2024 eine Einigung für den Weiterbetrieb des Kraftwerks Lucendro getroffen. In einem kantonsübergreifenden Kompromiss haben die beiden Kantone die wichtigsten Eckpunkte festgelegt. Der Regierungsrat setzt nun eine Arbeitsgruppe mit kantonalen Mitarbeitenden und externen Fachleuten ein, damit zwischen Uri und Tessin die Detailfragen geregelt werden können.
Für das KW Lucendro wurden folgende Grundsätze vereinbart: Uri und Tessin betreiben das KW als Partnerwerk. Beide Kantone sind mit je 50 Prozent am Werk beteiligt. Uri hat ein höheres Energiebezugsrecht. Der Kanton Tessin übernimmt den technischen Betrieb und den Unterhalt der Anlage. Die kaufmännische Geschäftsführung liegt beim Kanton Uri.
Die heutige Konzession läuft Ende 2024 aus. Die neue Konzession soll vor Ende 2027 vergeben werden. Für die Jahre 2025 bis 2027 ist ein Übergansbetrieb vorgesehen, das sich an die bisherige Konzession anlehnt. Das weitere Vorgehen ist in zwei Phasen gegliedert. In Phase eins liegt der Fokus auf der Übergangszeit und dem unmittelbaren Weiterbetrieb des KW Lucendro. Phase zwei regelt den künftigen Regelbetrieb mit der Konzessionserteilung.
Im Auftrag des Regierungsrats: Baudirektion
Rückfragen von Medienschaffenden: Hermann Epp, Telefon +41 41 875 2600, E-Mail hermann.epp@ur.ch