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Durchführung der kantonalen Volksabstimmung vom 27. September 2020
Der Bundesrat hat am 29. April 2020 entschieden, dass die eidgenössische Volksabstimmung vom 27. September 2020 stattfindet und dort über fünf eidgenössische Vorlagen abgestimmt werden soll: die Begrenzungsinitiative, das Jagdgesetz, die Steuerabzüge für Kinder, der Vaterschaftsurlaub und die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge.
Aus heutiger Sicht sind für den Regierungsrat die Voraussetzungen auch für die Durchführung einer kantonalen Abstimmung im September 2020 gegeben. Die direktdemokratischen Prozesse sind von grosser Bedeutung. Zudem sind die politischen Akteure und die für die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen zuständigen Stellen (Standeskanzlei und Gemeinden) auf Planungssicherheit und einen zeitlichen Vorlauf angewiesen.
Am 27. September 2020 findet zusammen mit der eidgenössischen Volksabstimmung eine kantonale Volksabstimmung statt. Dabei kommen sechs kantonale Vorlagen zur Abstimmung:
- Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern im Kanton Uri (StG 2020 - Quellensteuer)
- Änderung des kantonalen Fuss- und Wanderweggesetzes (KFWG)
- Kantonale Volksinitiative «Angemessene Familienzulagen»
- Änderung des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich zwischen dem Kanton und den Urner Gemeinden (FiLaG) (Aufgabenteilung und Teilrevision des Finanz- und Lastenausgleichs zwischen dem Kanton und den Gemeinden im Kanton Uri)
- Änderung des Gesetzes über den Ausstand (Ausstandsgesetz, AuG)
- Verpflichtungskredit Umsetzung Radwegkonzept
Für die Vorlagen Nr. 3 bis 6 bleibt jedoch vorbehalten, dass sie vom Landrat in der Session vom Mai 2020 zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet werden.