Haupinhalt
Landschaftsschutz
BLN-Gebiete
Allgemeines
Das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (kurz BLN) enthält Objekte, welche aus schweizerischer bzw. europäischer Sicht einzigartig oder einmalig sind. Die Schweiz zählt 162 solcher Objekte. Sie alle unterstehen dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) und sollen möglichst ungeschmälert erhalten bleiben. Oftmals handelt es sich um Kulturlandschaften mit typischen traditionellen Nutzungsformen. Daneben gibt es auch ausgesprochene Naturdenkmäler. In BLN-Gebieten werden menschliche Eingriffe zwar nicht pauschal ausgeschlossen, aber ein rasanter Landschaftswandel durch neue Bauten und Infrastrukturen ist hier unerwünscht.
Uri
Der Kanton Uri besitzt drei BLN-Objekte:
- Maderaner- und Fellital (BLN-Objekt 1603): Hochalpine Täler im Aarmassiv. Wegen des Wechsels von Urgestein und Kalk mit einer vielfältigen Flora ausgestattet. Bekannt für Wildreichtum und Mineralienfundstellen. Besonderheit sind zudem der Arvenwald am Felligrat, die fast ausnahmslos natürlich fliessenden Bäche, sowie die traditionelle Berglandwirtschaft.
- Vierwaldstättersee mit Kernwald, Bürgenstock und Rigi (BLN-Objekt 1606): Berg- und Seenlandschaft mit historischen Stätten aus der Gründungszeit der Eidgenossenschaft. Markante Molasse- und Kalkgesteine. Dank Föhnklima viel südländische Florenelemente an den Hängen über dem See.
- Scheidnössli bei Erstfeld (BLN-Objekt 1610): Geologisches Naturdenkmal mit leicht zugänglicher tektonischer Kontaktstelle zwischen dem kristallinen Aarmassiv und seiner Sedimentdecke. Weiter Infos finden Sie in unter folgendem Dokument.
Pärke
Allgemein
Die Schweiz soll nach über 100 Jahren weitere Nationalpärke erhalten. Damit können aussergewöhnliche Lebensräume und besonders schöne Landschaften geschützt und aufgewertet werden. Der Bevölkerung dient ein Nationalpark als Erholungsraum und Ort, wo die Natur mittelbar erlebbar ist. Damit erhält auch der Tourismus und die nachhaltige regionale Entwicklung positive Impulse. Der Bund leistet nur Finanzhilfe an Pärke, die auf regionalen Initiativen beruhen und von der lokalen Bevölkerung getragen werden.
Mit der seit 1. Dezember 2007 gültigen nationalen Pärkeverordnung ist es neu auch möglich, ein Gebiet mit dem Label „Regionaler Naturpark“ auszuzeichnen. Bei diesem Parktyp steht die traditionelle Kulturlandschaft im Mittelpunkt. Sie wird möglichst nachhaltig entwickelt.
Nationalpark
Ein Nationalpark besteht aus einer Kern- und einer Umgebungszone. Im Alpenraum beträgt die Fläche der Kernzone mindestens 100km2, wobei mindestens 25km2 unterhalb der Waldgrenze liegen sollten. In der Kernzone wird die Natur sich selbst überlassen, und die Allgemeinheit hat nur beschränkten Zugang. Die Umgebungszone umfasst die Kernzone möglichst vollständig, bildet quasi den schützenden Mantel um den Kern. In der Umgebungszone wird die Kulturlandschaft naturnah bewirtschaftet und vor nachteiligen Eingriffen bewahrt.
Regionaler Naturpark
Wie beim Nationalpark beträgt die Mindestfläche eines regionalen Naturparks 100km2, enthält aber keine Kernzone. Der ländliche Lebensraum kann teilweise besiedelt sein. Wichtig beim Regionalen Naturpark ist, dass ganze Gemeindeflächen mit hohen Natur- und Landschaftswerten einbezogen werden und dass sich deren Bauten und Anlagen in das Landschafts- und Ortsbild einfügen. Thematische Schwerpunkte akzentuieren die bestehenden Besonderheiten der Region. Die offiziell genehmigten Naturpärke erhoffen vom Bund entsprechende Finanzhilfe. Neben der Pflege des landschaftlichen und kulturellen Erbes sollen beispielsweise auch nachhaltige Aktivitäten in den Bereichen Tourismus, Mobilität und Energie gefördert, eine multifunktionale Landwirtschaft gestärkt und der Wald in Wert gesetzt werden.
Moorlandschaften von nationaler Bedeutung
Allgemeines
Moorlandschaften zeugen von einer langen Kulturgeschichte und beherbergen eine Vielzahl gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Jedoch haben Abbau, Drainagen, Düngung und Freizeitnutzungen den eigentlichen Moorbiotopen und ihren Lebensgemeinschaften derart zugesetzt, dass viele verschwunden sind. Seit der Annahme der Rothenthurm-Initiative 1987 stehen Flach- und Hochmoore sowie Moorlandschaften unter dem Schutz der Bundesverfassung. National bedeutsame Objekte sind in separaten Inventaren aufgeführt.
Schutzziele für Moorlandschaften sind:
- Keine Veränderung, welche die Schönheit oder die nationale Bedeutung beeinträchtigt.
- Erhalt der für Moorlandschaften charakteristischen Elemente und Strukturen, namentlich geomorphologische Elemente, Biotope, Kulturelemente sowie die vorhandenen traditionellen Bauten und Siedlungsmuster.
- Besondere Rücksicht auf gefährdete und seltene Pflanzen- und Tierarten gemäss Roter Liste und Verordnung über den Natur- und Heimatschutz vom 16. Januar 1991.
- Unterstützung einer nachhaltigen moor- und moorlandschaftstypische Nutzung.
Der Kanton Uri besitzt vier Moorlandschaften von nationaler Bedeutung
- Fulensee in Erstfeld (ML-Objekt 110): einer der vielfältigsten Moorlandschaften der Hochalpen mit eiszeitlichen Geländeformen (Kargebiet).
- Göscheneralp in Göschenen (ML-Objekt 204): Typisches Rundhöckergebiet mit einem ausserordentlich speziellen Mosaik an verschiedenartigen Mooren, glatt geschliffenen Felsen und niedrigen Gebüschen.
- Oberbauen in Seelisberg (ML-Objekt 232): Alpweide-Moorlandschaft der subalpinen Stufe mit Reliefformen des Karstes und der Moränen.
- Urnerboden in Spiringen (ML-Objekt 357): Alp-Moorlandschaft mit typischen Kulturelementen wie Holzzäunen, Steinmauern
Kantonale Landschaftssschutzgebiete
Landschaft umfasst den gesamten Raum, wie wir ihn wahrnehmen und erleben, mit allen natürlichen und durch den Menschen geschaffenen Aspekten. Die vielfältigen Landschaften der Schweiz wurden in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Die dichte Besiedlung und Nutzung des Landes bewirken eine Überlagerung oft gegenläufiger Ansprüche auf den gleichen Flächen. Natur- und Kulturwerte der Landschaften gingen dabei verloren.
Mit der Ausscheidung von Landschaftsschutzgebieten sollen besonders schöne und/oder wertvolle Landschaften im Kanton Uri vor Beeinträchtigungen bewahrt werden. Als Beeinträchtigungen gelten beispielsweise: in der Grösse unverhältnismässige Bauten, auffällige Formen und Farben, Verlust an gewachsener Vielfalt, Verlust an Naturnähe, Veränderung der grundlegenden symbolischen Bedeutung der Landschaft, Lärm- und Geruchsbelästigungen. Kantonale Landschaftsschutzgebiete verfeinern bzw. ergänzen die Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN) und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung (ML).
Uri
Das Urner Kantonsgebiet weist 28 Landschaftsschutzgebiete von überregionaler Bedeutung auf. Es handelt sich einerseits um Kulturlandschaften wie in der Schöllenen, die sich besonders durch Zeitzeugen menschlicher Aktivitäten (Bauten, Nutzungen) auszeichnen. Andererseits gibt es Naturlandschaften wie die Göscheneralp oder das Witenwasserental, die wenig zivilisatorische Einflüsse und dafür umso mehr Wildheit aufweisen. Ein weiterer Typ Landschaftsschutzgebiet ist die „Charakterlandschaft“ wie das Bergsturzgebiet Klus in Erstfeld, die sich durch die Einmaligkeit ihrer Entstehung und Erscheinungen hervorhebt. Und nicht zuletzt gibt es auch die „Vielfaltslandschaft“ wie das Ried in Silenen, welche mit ihrer Kleinräumigkeit und der hohen Vielfalt und Dichte an Strukturen hervorsticht.
Gesetz über den kantonalen Natur- und Heimatschutz (kNHG)
Name | |||
---|---|---|---|
Bild 1 Scheidnössli (JPG, 1.44 MB) | Download | 0 | Bild 1 Scheidnössli |
Bild 2 Scheidnössli (JPG, 1.45 MB) | Download | 1 | Bild 2 Scheidnössli |
Bild 3 Scheidnössli (JPG, 330.03 kB) | Download | 2 | Bild 3 Scheidnössli |
Bild 4 Scheidnössli (JPG, 4.28 MB) | Download | 3 | Bild 4 Scheidnössli |
Scheidnössli (PDF, 1.69 MB) | Download | 4 | Scheidnössli |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Abteilung Natur und Landschaft | +41 41 875 22 96 | manuel.lingg@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Amt für Raumentwicklung | +41 41 875 2429 | raumplanung@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Justizdirektion | +41 41 875 2254 | ds.jd@ur.ch |
Name | Download |
---|
Name | Beschreibung |
---|