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Naturgefahren

Ereigniskataster / Ereignis melden

Ereigniskataster Gemäss der Waldgesetzgebung führt das zuständige Amt als Grundlage für den Schutz vor Naturereignissen einen Ereigniskataster, die alle Naturgefahren erfassen, die Me…

Ereigniskataster

Gemäss der Waldgesetzgebung führt das zuständige Amt als Grundlage für den Schutz vor Naturereignissen einen Ereigniskataster, die alle Naturgefahren erfassen, die Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährden können. Die Abteilung Naturgefahren erfasst laufend über das gesamte Kantonsgebiet relevante Ereignisse und hält diese im Ereigniskataster fest. Insbesondere im Lawinenkataster sind bisher rund 5000 einzelne Ereignisse erfasst und in der Lawinenchronik mittels alten Fotos, Skizzen, Notizen und Berichten dokumentiert.

Ereignisse melden

Bitte melden Sie der Abteilung Naturgefahren Ereignisse, die Sie betroffen haben oder welche Sie beobachtet haben. Ereignisse können per Email (sid.afj@ur.ch) oder Telefon (041 875 23 16) gemeldet werden.

Ihre Meldung wird dann an die kantonalen Fachstellen für Naturgefahren weitergeleitet. Bei Rückfragen melden wir uns bei Ihnen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Weiterführende Informationen:

Ausschnitt aus dem Lawinenatlas des Kantons Uri
Ausschnitt aus dem Lawinenatlas des Kantons Uri

Nachhaltiger Umgang mit Naturgefahren Uri

Die Bevölkerung im Kanton Uri muss seit eh und je mit den drohenden Naturgefahren leben. Sowohl der Siedlungsraum als auch die Verkehrsverbindungen sind durch Lawinen, Hochwasser, Sturz …

Die Bevölkerung im Kanton Uri muss seit eh und je mit den drohenden Naturgefahren leben. Sowohl der Siedlungsraum als auch die Verkehrsverbindungen sind durch Lawinen, Hochwasser, Sturz und Rutschungen verbreitet gefährdet. Der Kanton Uri verfügt deshalb über einen reichen Erfahrungsschatz bezüglich Gefahrenpotenzial, Ereignisbewältigung und Schutzmassnahmen. Steigendes Schadenpotenzial, eine prognostizierte Ereignishäufigkeit infolge des Klimawandels sowie knappe finanzielle Ressourcen fordern einen bewussten Umgang mit Risiken und Naturgefahren.

Der Kanton Uri setzt die Strategie der nationalen Plattform Naturgefahren PLANAT um und adaptiert diese im Konzept «Integrales Naturgefahren-Risikomanagement Uri – NARIMUR» an die kantonalen Besonderheiten. Der nachhaltige Umgang mit Naturgefahren soll risikogestützt angegangen und mit Hilfe des Integralen Risikomanagement umgesetzt werden. Während auf der Fachebene die Risiken aufgezeigt werden, sollen Bewertungen und Massnahmenentscheide gesellschaftlich-politisch getragen werden. Beim Management der Naturgefahren-Risiken wird der Grundsatz der Verhältnismässigkeit beachtet. Die beschränkten Ressourcen gebieten einen haushälterischen Umgang und verlangen, dass zwischen Notwendigem und Wünschbarem unterschieden wird.

Die Vier-Pfeilerstrategie im Konzept NARIMUR adaptiert den PLANAT-Risiko-Regelkreis auf die Verhältnisse des Kanton Uri. Das Konzept lässt sich erklären mit dem Bild eines Gebäudes mit einem breiten Dach und vier Pfeilern.

Integrales Naturgefahrenmanagement Uri mit der Vier-Pfeilerstrategie

Risikokultur: Die Risikokultur ist gewissermassen das «Dach» für das Naturgefahren-Risikomanagement. Denn dieses ist nur dann auf die Dauer erfolgreich, wenn das Leben und Wirtschaften im Kanton Uri vom behördlichen Handeln bis zum Alltag der Bevölkerung selbstverständlich, bewusst und geschickt mit den Naturgefahren-Risiken umgeht. Für die Zukunft soll sich die Risikokultur an den Grundwerten der Nachhaltigkeit und der Prävention ausrichten.

Kommunikation: Die Verantwortlichen sensibilisieren die Öffentlichkeit, ohne jedoch unbegründete Ängste zu wecken. Tatsächliche und vermeintliche Risiken können Ängste auslösen. Wo diese Ängste unausgesprochen bleiben, können sie schwer berechenbare Folgen haben. Deshalb wird ein offener Dialog über Risiken und die damit verbundenen Befürchtungen gefördert.

Grundlagen: Voraussetzung für die erfolgreiche Anwendung aller Instrumente des Risiko-Regelkreises sind geeignete und hinreichende Grundlagen der Gefahren- und Risikobeurteilung, sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen. Die Grundlagen werden rechtzeitig nach den landesweiten Bestrebungen und Methoden erarbeitet.

Prävention und Vorsorge: Die Handhabung der Naturgefahren in Uri ist vorausschauend und vom Präventionsprinzip geleitet. Abwägungen und Entscheidungen werden gestützt auf Risikobeurteilungen vorgenommen. Die Vorbeugung mit der Gefahren-Prävention (raumplanerische, baulich-technische und biologische Massnahmen) und der Vorsorge (organisatorische Massnahmen) vermeidet Schäden und ist deshalb für das Naturgefahren-Risikomanagement zentral.

Bewältigung: Die Ereignis-Bewältigung mit Einsatz, Instandstellung und Wiederaufbau werden soweit als möglich auf die Grundsätze der Vorbeugung ausgerichtet. Bei der Ereignis-Bewältigung darf für die Zukunft nichts Sinnvolles verbaut werden. Präventive Alternativen anstelle von Sofortmassnahmen und Wiederaufbau werden stets geprüft.

Weiterführende Information:

Waldbrandgefahr

Die Waldbrandgefahr für den Kanton Uri und die gesamte Schweiz ist auf der Seite www.waldbrandgefahr.ch abrufbar. Massnahmen in Abhängigkeit der Warnstufe Wie die Massnahmen an die…

Die Waldbrandgefahr für den Kanton Uri und die gesamte Schweiz ist auf der Seite www.waldbrandgefahr.ch abrufbar.

Massnahmen in Abhängigkeit der Warnstufe

Wie die Massnahmen an die Warnstufen gekoppelt sind, kann in der folgenden Tabelle entnommen werden. Die Bestimmungen für das Verhalten bei der Gefahrenstufe 4 "Grosse Gefahr" und der Stufe 5 "Sehr grosse Gefahr" können in den entsprechenden Unterlagen unter Dokumente nachgelesen werden.

 

Koppelung der Massnahmen mit der Warnstufe

Waldbrandursachen und Verhaltensregeln

Die meisten Waldbrände in der Schweiz sind auf menschliche Aktivitäten (57%) zurückzuführen. In 12% der Fälle ist es Brandstiftung. Die häufigste Ursache ist jedoch Unachtsamkeit. Deshalb sollten folgende Verhaltensregeln beachtet werden:

  • Sich über die Gefahrensituation informieren.
  • Brennende Zigaretten und Zündhölzer nie wegwerfen.
  • Festeingerichtete Feuerstellen verwenden.
  • Feuer überwachen und nur im absolut gelöschten Zustand verlassen.
  • Bei Wind (z.B.Föhn) auf Feuer im Freien verzichten.
  • Feuerverbote unbedingt einhalten.

Hinweise und Merkblätter bei Waldbrand

Organisatorische Massnahmen

Erweisen sich raumplanerische oder technische Schutzmassnahmen als ungenügend, unverhältnismässig oder sind solche gar nicht durchführbar, können organisatorische Massnahmen das Schadenr…

Erweisen sich raumplanerische oder technische Schutzmassnahmen als ungenügend, unverhältnismässig oder sind solche gar nicht durchführbar, können organisatorische Massnahmen das Schadenrisiko verhindern oder reduzieren. Im risikobasierten Umgang mit Naturgefahren haben organisatorische Massnahmen eine grosse Bedeutung. Ausserdem sind sie meist kostengünstiger als aufwendige Schutzbauwerke.

Im Kanton Uri spielen organisatorische Massnahmen schon seit langer Zeit eine bedeutende Rolle im Umgang mit Naturgefahren. So werden z.B. Verkehrsverbindungen bei hoher Lawinengefahr gesperrt, da Schutzbauwerke zu teuer sind, und der Einsatz von Alarmsysteme infolge der örtlichen Verhältnisse oft gar nicht möglich ist. Die lokalen Einsatzkräfte verfügen über Notfallplanungen, mit welcher sie die Schwachstellen kennen und im Ereignisfall eingeübte Interventionsmassnahmen ausführen können.

Die Abteilung Naturgefahren hilft mit, entsprechende Massnahmen zu planen und umzusetzen. Ferner führt sie bei den Massenbewegungsgefahren aktiv entsprechende Frühwarn-Beobachtungen aus.

Frühwarnsysteme:

Beispielbild Fr?hwarnsystem
Frühwarnsystem Beispiel Vermessung

 

Zur Zeit werden durch die Abteilung Naturgefahren oder in deren Auftrag im Kanton Uri rund 30 potenzielle oder aktive Sturz- oder Rutschgebiete messtechnisch überwacht. Somit können im Ernstfall frühzeitig Massnahmen eingeleitet werden, um das Schadenpotenzial zu vermindern. Dabei kommen verschiedene Überwachungsmethode zum Einsatz, von der einfachen Handmessung mittels Doppelmeter oder Laserdistanzmessgerät bis hin zur modernen terrestrischen oder sogar satellitengestützten Radarmessung.

Für die frühzeitige Warnung von Lawinenereignissen stehen den Sicherheitsverantwortlichen im Kanton Uri fünf sogenannte IMIS-Stationen zur Verfügung. Diese messen automatisch die relevanten meteorologischen Parameter zur Abschätzung der Lawinengefährdung. Ferner wird die lokale Lawinengefahr durch den Lawinenwarndienst Uri eingeschätzt. Dieser steht unter der Leitung der Baudirektion und wird im Wesentlichen durch die Lawinenzentrale Andermatt durch das Kompetenzzentrum des Gebirgsdienstes der Armee ausgeführt.

Beispielbild Alarmsystem Lawine
Alarmsystem Beispiel Lawine

 

Dank dem technischen Fortschritt in der Sensor-, Kommunikations- und Informationstechnik stehen heute relativ kostengünstige Methoden für entsprechende Alarmsysteme zur Verfügung. Leider verunmöglichen die örtlichen Verhältnisse im Kanton Uri oftmals den Einsatz solcher Alarmanlagen bezüglich Lawinenniedergänge. Einzig im Isenthal hat die Gemeinde zusammen mit der Abteilung Naturgefahren zur Erhöhung der Sicherheit einer Strasse bisher entsprechende Anlagen in Betrieb genommen.

Ferner betreibt das Tiefbauamt zehn Abfluss- und Pegelmessstationen an diversen Gewässern, um rechtzeitig vor Hochwasserereignissen zu alarmieren.

 

Notfallplanung Naturgefahren:

Zusammen mit den Fachspezialisten Wasserbau hat die Abteilung Naturgefahren in enger Zusammenarbeit mit den lokalen Gemeindevertretern für sämtliche Urner Gemeinden sogenannte Notfallplanungen Naturgefahren erstellt. Diese Notfallkonzepte unterstützen die lokalen Einsatzorganisationen und Behörden bei der Bewältigung von konkreten Naturgefahrenereignissen. Sie zeigen auf, wo in der Vergangenheit Probleme aufgetreten sind und wie unter systematischer Vorgehensweise bestimmte Gefahren abgewendet werden können.

Notfallplanung Beispiel Andermatt
Notfallplanung Beispiel in Andermatt

 

Allgemeine Warnungen vor Naturgefahren und Eigenverantwortung:

Jedermann kann sich auch selber über bevorstehende Naturgefahrenereignisse, besonders hinsichtlich Hochwasser oder Lawinen, informieren und sich entsprechend verhalten. Warnungen vor drohenden Naturgefahren werden auf allgemein zugänglichen Medien aufgeschaltet. Eigenverantwortliches und umsichtiges Handeln verringern die Verletzlichkeit gegenüber Naturgefahren, sei es mit einem umsichtigen Verhalten bei Freizeitaktivitäten oder mit entsprechenden Vorsorgemassnahmen. Im Ereignisfall soll sich jeder angepasst verhalten, den Weisungen der Einsatzkräfte Folge leisten, diese womöglich unterstützen oder nachbarschaftliche Hilfe anbieten.

 

Weitere Dokumente und Infos:

Raumplanerische Massnahmen (Gefahrenkarte)

Die Gesetzgebung über die Raumplanung, den Wasserbau und den Wald verpflichten den Bund, die Kantone und die Gemeinden grundsätzlich dazu, die Naturgefahren bei ihren raumwirksamen Tätig…

Die Gesetzgebung über die Raumplanung, den Wasserbau und den Wald verpflichten den Bund, die Kantone und die Gemeinden grundsätzlich dazu, die Naturgefahren bei ihren raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. So dürfen z.B. Bauzonen nur dann ausgeschieden werden, wenn sie sich auch tatsächlich für eine Überbauung eignen. Bei bereits bestehenden Nutzungen sind Risiken mit geeigneten Massnahmen zu vermindern oder ganz zu beseitigen. Entsprechende Massnahmen erfolgen gestützt auf Gefahrenkarten, Intensitätskarten, Schutzzielen und der Abwägung der Risiken.

Voraussetzung für eine entsprechende Raumplanung ist die Kenntnis der Gefahrengebiete. Dazu dient als wichtiges Arbeits- und Planungsinstrument die Gefahrenkarte.

Gefahrenkarte, Beispiel Realp
Gefahrenkarte Beispiel Realp

Link zu digitalen Gefahrenkarten (geo.ur.ch)

 

Was sind Gefahrenkarten
Gefahrenkarten zeigen, welche Siedlungsgebiete durch Lawinen, Steinschlag, Rutschungen oder Wasserprozesse gefährdet sind.

Der Grad der Gefährdung hängt ab von der Eintretenswahrscheinlichkeit und der Intensität eines Gefahrenprozesses. Der Grad der Gefährdung wird in den Stufen gering, mittel und erheblich unterteilt und in gelb, blau und rot dargestellt. In der synoptischen Gefahrenkarte werden die verschiedenen Gefahren überlagert, die jeweils stärkste wird dargestellt.

Grafik zum Schema zur Ermittlung des Grads der Gef?hrung
Schema zur Ermittlung des Grads der Gefährung
 
Auswirkungen der Gefahrenkarten
Die Gefahrenkarte ist ein raumplanerisches Instrument und dient in erster Linie für Entscheide in der Raumplanung und im Baubewilligungsverfahren. Entscheidend für die Einstufung sind das erwartete Ausmass der Sachschäden an normal gebauten Häusern und die Gefährdung von Personen. Für die Personengefährdung spielt der Aufenthaltsort (ausserhalb und innerhalb von Gebäuden) eine wichtige Rolle. Was innerhalb von Bauzonen spezifisch möglich ist, muss in der Bauordnung geregelt und im Einzelfall im Detail abgeklärt werden.
 

Gefahrenstufe / Gefährdung

 

Charakteristik

Konsequenzen

Rot / erheblich

 

 

 

Personen sind in- und ausserhalb von Gebäuden gefährdet. Mit der plötzlichen Zerstörung von Gebäuden ist zu rechnen.

Keine Ausscheidung neuer Bauzonen;
Grundsätzlich gilt ein Bauverbot;
Umbauten und Zweckänderungen sind nur gestattet, wenn dadurch das Risiko vermindert wird.

Blau / mittel

 

 

 

Personen sind innerhalb von Gebäuden kaum gefährdet, ausserhalb liegt eine Gefährdung vor. Mit Schäden an Gebäuden ist zu rechnen, jedoch sind plötzliche Gebäudezerstörungen nicht zu erwarten, falls Objektschutzmassnahmen beachtet werden.

Ausscheidung neuer Bauzonen nur nach Vornahme einer Interessenabwägung;
Baubewilligung nur mit Auflagen.

Gelb / gering

 

 

 

Personen sind kaum gefährdet.
Mit Schäden an Gebäuden bzw. Behinderungen ist zu rechnen (es können erheblich Sachschäden auftreten).

Hinweis auf Gefahren;
Empfehlungen für bestehende Bauten und Erwägung von Auflagen für Neubauten.

Gelb-Weiss / Restgefahr

Hinweisbereich über Restrisiko mit einer sehr geringen Eintretenswahrscheinlichkeit.

Hinweis auf Gefahr;

Auflagen bei sensiblen Nutzungen und grossem Schadenpotenzial.

 
Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen werden fallweise und gestützt auf den Ereigniskataster und Gefahrenhinweise beurteilt. In schwierigen Fällen werden objektbezogene Gefahrenabklärungen vorgenommen.
 

Wo sind Gefahrenkarten einsehbar
Die aktuellen Gefahrenkarten des Kantons Uri können im Internet unter: geo.ur.ch eingesehen werden. Auskünfte über Gefahrenzonen oder Bauverfahren in solchen Zonen können direkt bei den jeweiligen Gemeindekanzleien oder beim Amt für Forst und Jagd, Abteilung Naturgefahren (Tel. 041 875 23 07) bezogen werden.

 

Weitere Dokumente und Infos:

  • Siehe unter "Dokumente" unten
    • Richtlinien und Leitfaden
    • Auszüge aus Planungs- und Baugesetz sowie Richtplanung

Technische Massnahmen (Schutzbauten)

Schutzbauten sind ein wichtiges Element im integralen Schutz vor Naturgefahren. Sie kommen dort zum Einsatz, wo mit der Schutzwaldpflege sowie mit raumplanerischen oder organisat…
Lawinenverbauung

Schutzbauten sind ein wichtiges Element im integralen Schutz vor Naturgefahren. Sie kommen dort zum Einsatz, wo mit der Schutzwaldpflege sowie mit raumplanerischen oder organisatorischen Massnahmen kein genügender Schutz erreicht werden kann. Entsprechend ihrer Lage im Prozessraum können Schutzbauten Naturgefahren an der Entstehung hindern, ablenken, bremsen oder stoppen. Voraussetzung für die Erstellung von Schutzbauten ist der Nachweis der Verhältnismässigkeit. Dies bedeutet, dass der erzielte Nutzen mit den Kosten in einem günstigen Verhältnis stehen müssen.

Im Kanton Uri schützen mehr als 11'000 einzelne Schutzbauwerke Siedlungsgebiete, Verkehrsträger oder andere Infrastrukturanlagen vor Naturgefahren wie Lawinen, Steinschlag, Hochwasser oder Rutschungen. Bei rund ¼ dieser Werke handelt es sich um forstliche Schutzbauten, welche vorwiegend durch die Einwohnergemeinden mit Bundes- und Kantonsbeiträgen zum Schutze des Siedungsgebietes realisiert worden sind (z.B. Steinschlagschutznetz oder –damm, Lawinenstützverbauung etc.).

Die Abteilung Naturgefahren beratet und unterstützt die Gemeinden, kantonale Ämter und Dritte bei der Planung und Realisierung von Schutzbauten gegen Lawinen-, Sturz- und Rutschprozessen. Ferner beratet die Abteilung Naturgefahren private Bauherren bei der Wahl von Objektschutzmassnahmen im Rahmen von Baugesuchen und versucht, Hausbesitzer hinsichtlich Naturgefahrenrisiken zu informieren und zu sensibilisieren.

Damit Schutzbauwerke ihre Aufgabe zuverlässig und möglichst lange erfüllen können, sind Unterhaltsmassnahmen sowie periodische Instandsetzungen notwendig. Ein regelmässiger Unterhalt führt zu einer längeren Nutzungsdauer von Schutzbauten und somit längerfristig zu geringeren Kosten. Die Abteilung Naturgefahren führt in einem Kataster sämtliche Schutzbauwerke im Kanton Uri und hat die Aufsichtspflicht, dass die Bauherrschaften der entsprechenden Werke diese Pflicht wahrnimmt. Die Lawinenverbauungen im Kanton Uri werden von der Abteilung Naturgefahren selber kontrolliert.

Steinschlagschutznetz

Weitere Informationen:

Gletschermonitoring

Das Amt für Forst und Jagd misst und beobachtet jährlich für die Versuchsanstalt für Wasserbau, Hydrologie und Glaziologie der ETH Zürich die Veränderungen der Gletscher im Kanton Uri. D…

Das Amt für Forst und Jagd misst und beobachtet jährlich für die Versuchsanstalt für Wasserbau, Hydrologie und Glaziologie der ETH Zürich die Veränderungen der Gletscher im Kanton Uri. Dabei werden in erster Linie die Längenänderungen registriert. Wenn auch der nach wie vor mit besorgniserregender Geschwindigkeit fortschreitetende Gletscherschwund bisher zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Urner Bevölkerung führte, sind diese Veränderungen zur Zeit die augenfälligsten Auswirkungen des Klimawandels. Mit weiteren, für die Gesellschaft wohl weit einschneidenderen Folgen des Klimawandels muss gerechnet werden.

Tiefengletscher ob Realp 2003 und 2017
Auszug aus „The Swiss Glaciers 2015/16 and 2016/17“: Der Tiefengletscher ob Realp ist seit Messbeginn von 1922 um mehr als 1.5 km in seiner Länge geschwunden.

Weitere Infos über sämtliche Gletscher in der Schweiz sind auf der Internetseite: www.glamos.ch zu entnehmen.