Haupinhalt

Bewährungshilfe

Allgemein

Mit der Bewährungshilfe sollen die betreuten Personen vor Rückfällen bewahrt und sozial integriert werden. Neben Betreuungsaufgaben hat die Bewährungshilfe immer auch eine Kontrollfunktion.

 

Dauer

Die Bewährungshilfe dauert entsprechend der Probezeit oder für die Dauer einer ambulanten Behandlung.

 

Dienstleistungen der Bewährungshilfe

Beratung in Fragen von Wohnen, Arbeit, Finanzen, Sucht und Gesundheit. In spezifischen Fragen - wie etwa die Schuldenberatung - weist der Bewährungsdienst die verurteilte Person der entsprechenden Fachstelle zu.

 

Kontakt

Agnell Rölli, Leiter Bewährungshilfe
Tel. +41 41 875 2239
Email: agnell.roelli@ur.ch

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