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Bewährungshilfe
Allgemein
Mit der Bewährungshilfe sollen die betreuten Personen vor Rückfällen bewahrt und sozial integriert werden. Neben Betreuungsaufgaben hat die Bewährungshilfe immer auch eine Kontrollfunktion.
Dauer
Die Bewährungshilfe dauert entsprechend der Probezeit oder für die Dauer einer ambulanten Behandlung.
Dienstleistungen der Bewährungshilfe
Beratung in Fragen von Wohnen, Arbeit, Finanzen, Sucht und Gesundheit. In spezifischen Fragen - wie etwa die Schuldenberatung - weist der Bewährungsdienst die verurteilte Person der entsprechenden Fachstelle zu.
Kontakt
Agnell Rölli, Leiter Bewährungshilfe
Tel. +41 41 875 2239
Email: agnell.roelli@ur.ch
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Justizvollzug | +41 41 875 2330 | carmen.kaufmann@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Justizdirektion | +41 41 875 2254 | ds.jd@ur.ch |