Inhaltsbereich
Verordnung zum elektronischen Patientendossier
- Geschäftsart
- Vernehmlassung
- Status
- Erledigt
- Datum
- 29. Februar 2024
- Beschreibung
Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG; SR 816.1) ist 2017 in Kraft getreten. Mit einer Revision des EPDG in zwei Schritten will der Bundesrat die Kompetenz- und Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie die Finanzierung nachhaltig verbessern. Da die umfassende EPDG-Revision mehrere Jahre in Anspruch nimmt und frühestens 2027 zu erwarten ist, wird in einer vorgezogenen Teilrevision die Übergangsfinanzierung geregelt. Die Teilrevision soll bis Ende 2024 umgesetzt werden.
Um den Verpflichtungen aus Bundesrecht nachkommen zu können und die Einführung des EPD im Kanton Uri zu fördern, muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.
Die Inkraftsetzung der neuen Verordnung ist auf den 1. Januar 2025 geplant. Der Regierungsrat hat die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion (GSUD) am 20.Februar 2024 beauftragt, eine Vernehmlassung zum Entwurf der Verordnung zum elektronischen Patientendossier (EPDV) durchzuführen.Wir bitten Sie, uns Ihre Stellungnahme in elektronischer Form bis spätestens am 15. Mai 2024 an die folgende Adresse zu senden: afg@ur.ch
Bei Fragen steht Ihnen Alexandra Planzer, 041 875 2329, alexandra.planzer@ur.ch gerne zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
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Brief an die Vernehmlassungsteillnehmenden (PDF, 205.6 kB) | Download | 0 | Brief an die Vernehmlassungsteillnehmenden | |
Bericht (PDF, 190.97 kB) | Download | 1 | Bericht | |
Verordnungstext (PDF, 120.31 kB) | Download | 2 | Verordnungstext | |
Liste der Vernehmlassungsadressaten (PDF, 90.36 kB) | Download | 3 | Liste der Vernehmlassungsadressaten |