Haupinhalt
Der Kanton Uri begrüsst den Lehrplan 21
Kritik in Bezug auf einzelne Fachbereiche und Themen:
Die Bildungsansprüche in den Bereichen ICT und Medien, Berufliche Orientierung und Bildung Nachhaltige Entwicklung werden über sogenannte fächerübergreifende Teillehrpläne festgelegt. Für die Umsetzung werden klare Fächerzuordnungen verlangt, um Verantwortlichkeiten und Verbindlichkeiten zu regeln. Die Integration von ICT und Medien in andere Fachbereiche wird zwar begrüsst, dennoch sollte die Trennung von Medienbildung, Anwendungsschulung und Informatik geprüft werden.Die Bildungsansprüche an die Fachbereiche Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH) und Textiles und technisches Gestalten (TG) haben sich im Vergleich zum bestehenden Lehrplan sichtlich verändert. Es wird kritisiert, dass Kompetenzen in den Bereichen Wirtschaft, Nachhaltigkeit und Umweltschutz im Fachbereich WAH stärker gewichtet werden als praktisches Arbeiten. Im TG kommen handwerkliche Grundfertigkeiten zu kurz. Es besteht die Befürchtung, dass diese Fachbereiche vermehrt theoretisch statt praktisch behandelt werden.
Von Mitte September bis Mitte Dezember 2013 fand im Kanton Uri eine breite Konsultation des Lehrplans 21 statt. 17 Schulbehörden, 4 Parteien, 2 Lehrpersonenverbände, die Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter Uri und 8 weitere Verbände und Organisationen nahmen an der Vernehmlassung teil. Grundlage der Vernehmlassung war ein Frageraster mit Stellungnahmen von Urner Fachpersonen. Die Vernehmlassungsantworten zielten grossenteils auf die Rahmenbedingungen rund um den eigentlichen Lehrplan. Es wird angemerkt, dass genügend finanzielle, personelle und zeitliche Ressourcen für die Implementierung bereitgestellt werden müssen.
Die Deutschschweizer Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (D-EDK) plant, den Lehrplan 21 bis im Herbst 2014, ergänzt durch die Konsultationsantworten, für die Kantone freizugeben.
Die Konsultationsantwort und der Bericht können unter www.ur.ch (Suchbegriff: Konsultation Lehrplan 21 oder unter Aktuelles >> Vernehmlassungen) eingesehen werden.
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