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Ende des kantonalen Fristenstillstands am 31. Mai 2020
Der Regierungsrat hat beschlossen, den Fristenstillstand für kantonale Volksbegehren am 31. Mai 2020 zu beenden. Wegen der geltenden Verhaltens- und Hygieneregeln bleibt das Sammeln von Unterschriften im öffentlichen Raum allerdings weiterhin schwierig. Deshalb sind die von der Bundeskanzlei in Aussicht gestellten Vorgaben und Empfehlungen zu beachten, wie Unterschriftensammlungen derzeit durchgeführt werden können.