Haupinhalt

Gesuch um eine Bewilligung für den Verkauf/Ausstellung/Vorführung ausserhalb der Ladenöffnungszeiten

Die Bestimmungen über den Ladenschluss (Gesetz über den Ladenschluss und die Sonntagsruhe - LSG) gelten für Verkaufsgeschäfte jeder Art.

Gesuche um Erteilung einer Ausnahmebewilligung sind mindestens 14 Tage vor dem Anlass einzureichen.

Benutzen Sie bitte diese Formular für Ihr Gesuch.

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