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Gesuch: Befreiung Schleppschlauchpflicht
Gesuch zur Befreiung von der Pflicht zur Ausbringung von Gülle mit emissionsmindernden Ausbringverfahren auf Flächen mit einer Hangneigung unter 18 % («Schleppschlauchpflicht).
Hinweise:
- Für jede Fläche oder Teilfläche muss ein eigenes Formular ausgefüllt und eingereicht werden.
- Für die Bearbeitung des Gesuchs wird dem Besuchsteller oder der Gesuchstellerin ein Kostenbeitrag von Fr. 80.- pro Betrieb in Rechnung gestellt.
Informationen
- Datum
- 21. Februar 2024
- Herausgeber/-in
- Amt für Umwelt
- Autor/-in
- Amt für Umwelt