Haupinhalt

Sonderabfälle / VeVA

Im Kanton Uri hat das Amt für Umwelt die Aufsicht über Entsorgungsunternehmen. Es erteilt Bewilligungen zur Annahme von Sonderabfällen (S), anderen kontrollpflichtigen Abfällen (ak) und anderen kontrollpflichtigen Abfällen mit Begleitscheinpflicht (akb). Das Amt für Umwelt unterstützt Abgeberbetriebe und Entsorgungsunternehmen bei Fragen zur VeVA-online-Datenbank und bewirtschaftet diese im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU).

Was sind Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle?

In der Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen ist definiert, welche Abfälle als S-Abfälle, akb-Abfälle oder als ak-Abfälle zu klassieren sind. Der Umgang mit S-Abfällen, akb-Abfällen oder ak-Abfällen ist in der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) geregelt. Entsprechende Abfälle dürfen aufgrund ihrer Eigenschaften nicht mit dem normalen Hauskehricht entsorgt werden und müssen einer besonderen Behandlung zugeführt werden.

Als Sonderabfälle klassiert sind unter anderem: Lösungsmittel, Säuren, Laugen, Farben, Chemikalien wie Herbizide, Fungizide oder Insektizide, Quecksilberthermometer, Medikamente, problematische Holzabfälle, Eisenbahnschwellen usw.
Als andere kontrollpflichtige Abfällen klassiert sind: Altreifen, Altkabel, Altfahrzeuge, Elektroschrott, Altholz usw.

Wie ist bei der Entsorgung vorzugehen?

Privatpersonen oder Unternehmen die Sonderabfälle entsorgen möchten, dürfen diese einem berechtigten Entsorgungsunternehmen in der Schweiz seiner/ihrer Wahl übergeben. Auf abfall.ch oder auf VeVA-online ist ersichtlich, welche Entsorgungsunternehmen zur Annahme welcher Abfälle berechtigt sind. Für den Transport kommt das Begleitscheinverfahren zum Einsatz. Sowohl der Abgeber wie auch der Abnehmer müssen über eine VeVA-Betriebsnummer verfügen. Diese kann auf dem eGovernment Portal Abfall und Rohstoffe beantragt werden.

Begleitscheine

Für jede Übergabe muss pro Abfallcode ein Begleitschein ausgefüllt und auf dem Transport mitgeführt werden. Der Begleitschein ist sowohl in elektronischer Form als auch in Papierform verfügbar. Beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) können Begleitschein in Papierform (Fr. 0.70 inkl. MwSt, exkl. Versandkosten) online bestellt werden. Auf VeVA-online können elektronische Begleitscheine (Fr. 0.40 MwSt-frei) direkt erstellt werden.

Welche Betriebe im Kanton Uri dürfen Sonderabfälle entgegennehmen?

Die ZAKU betreibt in Attinghausen eine öffentliche Sammelstelle, an welcher zu den regulären Öffnungszeiten Sonderabfälle aus Haushaltungen entgegengenommen werden. Nicht mehr benötigte Medikamente können in allen Drogerien und Apotheken abgegeben werden. Ausserdem sind diverse Entsorgungsunternehmen berechtigt, Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle gewerblich entgegenzunehmen.

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Gesuchsformular Altreifensammelbetriebe mit Lager (PDF, 32.45 kB) Download 0 Gesuchsformular Altreifensammelbetriebe mit Lager
Merkblatt Lagerung, Behandlung und Export von Alt- und Gebrauchtreifen interkantonal (PDF, 3.18 MB) Download 1 Merkblatt Lagerung, Behandlung und Export von Alt- und Gebrauchtreifen interkantonal
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