Haupinhalt
Verwahrung
Allgemein
Die Verwahrung dient in erster Linie der öffentlichen Sicherheit. Sie wird bei Verurteilten ausgesprochen, die für die Öffentlichkeit eine Gefahr darstellen.
Dauer
Die Verwahrung ist in ihrer Dauer nicht beschränkt.
Vollzugsort
Die Verwahrung wird in einer Strafanstalt oder einer Massnahmevollzugseinrichtung vollzogen.
Kontakt
Carmen Kaufmann, Amtsvorsteherin
Tel. +41 41 875 2230
Email: carmen.kaufmann@ur.ch
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Justizvollzug | +41 41 875 2330 | carmen.kaufmann@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Justizdirektion | +41 41 875 2254 | ds.jd@ur.ch |