Haupinhalt

Fachbereich Recht

Die einzelnen Fachbereiche des Amtes für Kindes- und Erwachsenenschutz führen im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) die notwendigen Abklärungen durch und bereiten deren Entscheide vor.

Der Fachbereich Recht nimmt die rechtlichen Abklärungen vor, ist für die Vorbereitung und Bereinigung der Beschlüsse der KESB verantwortlich und unterstützt die Behörde sowie die anderen Fachbereiche des Amtes bei rechtlich komplexen Fragestellungen.

Im Einzelnen:

  • Vorbereitung und Bereinigung der Beschlüsse der KESB
  • Durchführung von Unterhaltsberechnungen und Ausarbeitung von Unterhaltsverträgen bei unverheirateten Eltern
  • Prüfung von Vorsorgeaufträgen und Vorbereitung von deren Validierung im Vorsorgefall
  • Prüfung von besonderen Geschäften, welche der Beistand in Vertretung einer betroffenen Person vornimmt und die nach den gesetzlichen Bestimmungen der Zustimmung durch die KESB bedürfen (z. B. Grundstücksgeschäfte)
  • Behandlung und Erledigung von Akteneinsichtsgesuchen
  • Durchführung von juristischen Recherchen im Auftrag der KESB 
  • Rechtliche Beratung der KESB und der anderen Fachbereiche
  • Durchsetzung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Amt
  • Mitarbeit bei der Ausarbeitung der internen Reglemente und Weisungen

Kontakt

Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz
Fachbereich Recht
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf

Tel. +41 41 875 2170

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