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Antrag für Kurzarbeitsentschädigung
Als Kurzarbeit bezeichnet man die vorübergehende Reduzierung oder vollständige Einstellung der Arbeit in einem Betrieb, wobei die arbeitsrechtliche Vertragsbeziehung aufrecht erhalten bleibt. Kurzarbeit ist in der Regel wirtschaftlich bedingt und vorübergehend.
Als Kurzarbeit gelten auch Arbeitsausfälle, die auf behördliche Massnahmen oder andere, vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin nicht zu vertretende Umstände, zurückzuführen sind. Darunter fallen auch Arbeitsausfälle infolge wetterbedingter Ausfälle von Kundinnen und Kunden.
Die Voranmeldung erfolgt mittels einer einfachen digitalen Übermittlung. Den entsprechenden eService finden Sie hier.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Industrie und Gewerbe | +41 41 875 2405 | arbeit.migration@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Arbeit und Migration | +41 41 875 2418 | arbeit.migration@ur.ch |