Haupinhalt
Änderung der Verordnung über Beiträge des Kantons an die Volksschulen (Schulische Beitragsverordnung, VBV)
- Geschäftsart
- Vernehmlassung
- Datum
- 1. März 2023
- Beschreibung
Am 25. September 2022 hat das Urner Volk der Revision des Gesetzes über Schule und Bildung (Bildungsgesetz) zugestimmt. Im Rahmen der Anschlussgesetzgebung ist auch die Verordnung über den freiwilligen Musikunterricht an der Volksschule (VMV; RB 10.1462) zu revidieren. Einen tiefgreifenden Eingriff in das heute geltende System des freiwilligen Musikunterrichts an der Volksschule beinhaltet die Revision nicht. Sie soll aber sicherstellen, dass der freiwillige Musikunterricht in Uri auch in Zukunft zu tragbaren Bedingungen für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigte angeboten werden kann.
Kern der Revision ist es daher, dem Kanton zu ermöglichen, der anbietenden Organisation beziehungsweise konkret der Musikschule Uri künftig einen höheren Beitragssatz für die Lohnkosten auszurichten. Das ermöglicht es der Musikschule Uri, die Schulgelder stabil zu halten und gleichzeitig eine chancengerechte Tarifierung einzuführen. Weiter soll der Kanton künftig die Möglichkeit haben, Angebote der Musikschule in der musikalischen Begabtenförderung finanziell zu unterstützen.
In organisatorischer und personeller Hinsicht bleibt die Revision für Kanton (und Gemeinden) ohne Wirkung. Finanziell führt sie mittelfristig zu einem Mehraufwand beim Kanton von rund 88'000 Franken pro Jahr. Die zusätzlichen finanziellen Mittel kommen indes einer breiten Bevölkerung zugute: Mit rund tausend Lernenden gehört die Musikschule Uri zu den grössten Anbietern von ausserschulischen Aktivitäten in Uri.
Die Vernehmlassung dauert vom 28. Juni bis am 26. September 2024.
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