Haupinhalt
Teilrevision des kantonalen Umweltgesetzes verabschiedet
Im September 2020 hat der Urner Landrat die Motion Andreas Bilger, Seedorf, zur Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die Zusammenlegung der Entsorgungsunternehmungen des Kantons Uri, der Zweckverband für Abfallbewirtschaftung im Kanton Uri (ZAKU) und der Abwasser Uri, erheblich erklärt. Demnach sollen mit einer Teilrevision des kantonalen Umweltgesetzes (KUG) die gesetzlichen Grundlagen für eine mögliche Zusammenlegung der beiden Entsorgungsunternehmungen geschaffen werden. Zudem erfolgen im Rahmen der Gesetzesrevision erforderliche und sinnvolle Anpassungen.
Das KUG trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Es hat sich als Rahmengesetz für den Vollzug im Bereich des Gewässerschutzes und des allgemeinen Umweltschutzes bewährt. Die Überprüfung des Gesetzes hat jedoch gezeigt, dass nach 16 Jahren der Bedarf für eine Teilrevision gegeben ist.
Das kantonale Umweltgesetz ist stark von der Gründung der für die Entsorgung der Siedlungsabfälle und des häuslichen Abwassers zuständigen öffentlich-rechtlichen Unternehmungen ZAKU und Abwasser Uri, geprägt. Diese Gründungen sind längst vollzogen, und die beiden Organisationen erfüllen ihre Aufgaben verursachergerecht und kostendeckend. Zahlreiche Gesetzesbestimmungen, die die Gründung dieser beiden Organisationen betreffen, können folglich ersatzlos aufgehoben werden. Damit wird das Gesetz schlanker und übersichtlicher.
Seit 2007 änderten zahlreiche bundesrechtliche Vorgaben oder es traten neue Bundesvorschriften in Kraft. Mit der Teilrevision wird das kantonale Umweltgesetz an die aktuellen Bundesvorgaben im Umweltrecht angepasst.
Das kantonale Umweltgesetz hat sich in der Praxis bewährt. Trotzdem gibt es einige Bereiche, die einer Präzisierung oder Vereinfachung bedürfen. So wird die Aufsicht der Abwasser Uri über die Abwasseranlagen von Gemeinden und Privaten klarer umschrieben. Verfahrensvereinfachungen sind unter anderem bei der Genehmigung von Abwasseranlagen vorgesehen.
Bislang ist die Groberschliessung mit den hauptsächlichsten Abwasseranlagen auf Bauzonen beschränkt. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass diese Eingrenzung auf die Bauzonen der dezentralen Besiedlung des Kantons Uri nicht gerecht wird und teilweise auch nicht dem tatsächlichen öffentlichen Kanalisationsnetz entspricht. Es ist daher vorgesehen, die Erschliessung mit den hauptsächlichsten Abwasseranlagen auf Weilerzonen auszuweiten. Diese Erschliessungspflicht in Weilerzonen hat allerdings Mindestkriterien zu erfüllen.
Neu werden im kantonalen Umweltgesetz die Zuständigkeiten und Aufgaben bei der Wasserversorgung auf den verschiedenen politischen Ebenen geregelt. Damit werden die Wasserversorgungen im Kanton Uri harmonisiert, die Schnittstellen und Verantwortlichkeiten geklärt und den Gemeinden in der Wasserversorgung die erforderliche Verantwortung übertragen.
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 22. August 2023 die Teilrevision des KUG zur Beschlussfassung an den Landrat verabschiedet.
Weitere Unterlagen beim Traktandum des Landratssession.
Rückfragen von Medienschaffenden: Regierungsrat Christian Arnold, Telefon 041 875 21 59, E-Mail ch.arnold@ur.ch