Haupinhalt
Fristerstreckung natürliche Personen
Verfahren
Für die Erfassung einer Fristerstreckung ist die Eingabe der PID-Nummer notwendig. Diese finden Sie oben auf dem Aktivierungsschreiben. Bei Fragen wenden Sie sich an das steueramt@ur.ch.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.