Haupinhalt

Eidgenössische Abstimmung

Informationen

Datum
2. Juni 2002

Eidgenössische Vorlagen

Volksinitiative "für Mutter und Kind - für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not

Abgelehnt
Beschreibung
Die Volksinitiative «für Mutter und Kind – für den
Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an
seine Mutter in Not» will den Schwangerschaftsabbruch
weitgehend verbieten. Dieser wäre nur noch
straflos, wenn eine akute, anders nicht abwendbare
Lebensgefahr für die Mutter besteht. Auch eine
Schwangerschaft als Folge einer Vergewaltigung
dürfte nicht abgebrochen werden. Bundesrat und
Parlament lehnen die Initiative ab, denn sie stellt
gegenüber der geltenden Praxis einen grossen Rückschritt
dar.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «für Mutter und Kind – für den Schutz ungeborenen die Hilfe an seine Mutter in Not»annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 29,88 %
2'618
Nein-Stimmen 70,12 %
6'143
Leer
133
Ungültig
146
Stimmberechtigte
25'438
Stimmbeteiligung
9040
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum
Name
Resultate (PDF, 36.26 kB) Download 0 Resultate

Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Schwangerschaftsabbruch)

Angenommen
Beschreibung
Das Gesetz sieht die Einführung einer
Fristenregelung vor: Der Schwangerschaftsabbruch
ist straflos, wenn ihn
die Frau in den ersten zwölf Wochen seit
Beginn der letzten Periode schriftlich
verlangt und eine Notlage geltend macht.
Der Arzt oder die Ärztin muss mit der Frau
ein eingehendes Gespräch führen und
sie beraten. Für Schwangere unter 16 Jahren
ist der Besuch einer spezialisierten
Beratungsstelle Pflicht.
Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 23. März 2001 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Schwangerschaftsabbruch) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 50,68 %
4'458
Nein-Stimmen 49,32 %
4'339
Leer
126
Ungültig
145
Stimmberechtigte
25'438
Stimmbeteiligung
9086
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum
Name
Resultate (PDF, 36.26 kB) Download 0 Resultate