Haupinhalt
Fachbereich Soziales
Die einzelnen Fachbereiche des Amtes für Kindes- und Erwachsenenschutz führen im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) die notwendigen Abklärungen durch und bereiten deren Entscheide vor.
Der Fachbereich Soziales nimmt im Hinblick auf mögliche Kindes- oder Erwachsenschutzmassnahmen die notwendigen Sozialabklärungen vor und erstellt zuhanden der KESB den Sozialbericht. Dieser enthält im Wesentlichen den relevanten Sachverhalt, eine Zusammenfassung der von Dritten eingeholten Berichte und Einschätzungen, eine umfassende Analyse der Situation sowie einen konkreten Antrag für die zu treffenden Massnahmen. Der Sozialbericht bildet für die KESB eine wichtige Grundlage für den zu fällenden Entscheid.
Ausserdem prüft der Fachbereich Soziales die periodisch einzureichenden Verlaufsberichte der Beistandspersonen und stellt der KESB Antrag, falls eine Änderung der bestehenden Massnahme angezeigt ist (Erweiterung, Reduktion oder Aufhebung).
Kontakt
Amt für Kindes- und ErwachsenenschutzFachbereich Soziales
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf
Tel. +41 41 875 2170
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Personen
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