Haupinhalt
Eröffnung der Vernehmlassung zum Massnahmenpaket 2024
Am Mittwoch, 5. Februar 2025, präsentierte der Regierungsrat den Inhalt des Massnahmenpakets 2024 im Landratssaal. Anlass dazu gab der Start der öffentlichen Vernehmlassung, die bis am 22. April 2025 dauert. Das Projekt Massnahmenpaket 2024 steht unter der Leitung von Finanzdirektor Urs Janett. Projektleiter sind Prof. Dr. Bernhard Schwaller (Hochschule Luzern) und der Generalsekretär der Finanzdirektion, Rolf Müller.
Den anwesenden Projektbeteiligten, aber auch diversen vom Massnahmenpaket betroffenen Institutionen sowie den Medienschaffenden wurde der Inhalt des Massnahmenpakets und das beabsichtigte Vorgehen präsentiert. Die Vorschläge wurden durch über 60 beteiligte Personen in sechs Arbeitsgruppen erarbeitet und dem Regierungsrat zum Entscheid vorgelegt.
Gesunder Finanzhaushalt ist das Ziel
Landammann Christian Arnold erklärte, dass ein gesunder Finanzhaushalt wichtig ist, um die langfristige Handlungsfähigkeit zu sichern: «Die laufende Steigerung von Ausgaben ohne entsprechende strukturelle Anpassungen gefährdet die finanzielle Stabilität und belastet sowohl die heutige wie auch die künftigen Generationen». Der Regierungsrat wolle finanzielle Spielräume schaffen, um seine Schwerpunkte aus dem Regierungsprogramm 2024 – 2028+ anzugehen und erfolgreich umzusetzen. Der Regierungsrat schätze die Bereitschaft des Gemeindeverbands, den Kanton beim Massnahmenpaket zu unterstützen. Dies sei essenziell für eine nachhaltige Lösung.
Der Regierungsrat wird die Ergebnisse der Vernehmlassung auswerten und danach über das weitere Vorgehen entscheiden. Er wird in diesem Zusammenhang auch den Rechnungsabschluss 2024, die sich abzeichnende Ausschüttung der Nationalbank für das Jahr 2025 und die Zinsentwicklung würdigen und sicherstellen, dass die Belastungen für die jeweiligen Anspruchsgruppen letztlich insgesamt stimmig und massvoll ausfallen.
88 Massnahmen
Das Massnahmenpaket umfasst 88 Massnahmen mit einer kumulierten Wirkung von 50'000 Franken und mehr pro Massnahme bis ins Jahr 2030. Neben Massnahmen im Transferbereich (zum Beispiel Entschädigungen und Beiträge an Dritte und Gemeinwesen) werden auch Einsparungen beim Betriebs- und Sachaufwand, im Personalbereich, Verschiebungen bei der Globalbilanz zwischen Kanton und Gemeinden sowie Einsparungen bei den Nettoinvestitionen und Mehrerträge vorgeschlagen. Würden alle Massnahmen umgesetzt, würde dies die Kantonsrechnung in den Jahren bis 2030 jeweils zwischen 6,2 und 26,7 Mio. Franken entlasten. Zusammengezählt für die Jahre 2025 bis 2030 resultierte daraus eine Entlastung von 114,1 Mio. Franken.
Sieben der vorgeschlagenen Massnahmen liegen in der Kompetenz des Volkes, da es sich bei den zu ändernden Rechtsgrundlagen um Gesetze handelt. Fünf Massnahmen können durch einen Entscheid des Landrats beschlossen werden. Für die übrigen 76 Massnahmen liegt die Entscheidkompetenz beim Regierungsrat.
Fokus liegt auf den Ausgaben
Finanzdirektor Urs Janett führte aus, dass der Regierungsrat grossen Wert auf die symmetrische Verteilung der Sparbemühungen auf alle Beteiligten lege: «Wir müssen den Fokus vor allem auf die Kontrolle von Kosten und Ausgaben legen. Sowohl der Kanton als auch die Gemeinden, Institutionen, Bürgerinnen und Bürger oder das Personal müssen sich an den Sparanstrengungen beteiligen. Die jüngst in Aussicht gestellten Erträge aus der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank sind zwar eine willkommene Entlastung für die laufende Rechnung, doch unsere Herausforderungen sind zu gross, um auf das Massnahmenpaket verzichten zu können.»
Seitens des Urner Gemeindeverbands betonte dessen Präsident Bruno Gamma an der Veranstaltung: «Die Gemeinden waren bereit, den Kanton auf dem Weg zu einem tragbaren Finanzhaushalt zu unterstützen und eine nachhaltige Lösung zu suchen. Wir waren im Steuerungsausschuss und in drei massgeblichen Arbeitsgruppen vertreten und haben unseren Standpunkt in die Diskussionen eingebracht. Die vorgeschlagenen Massnahmen mit Auswirkungen auf die Gemeinden sieht der Gemeindeverband als kritisch. Er wird diese im Rahmen der Vernehmlassung intensiv mit den Gemeinden besprechen.»
Die Vernehmlassungsunterlagen stehen unter www.ur.ch/vernehmlassungen zum Download bereit. Die Vernehmlassung endet am 22. April 2025.
Im Auftrag des Regierungsrats:
Standeskanzlei
- Rückfragen von Medienschaffenden:
Regierungsrat Urs Janett, Telefon +41 41 875 2137; E-Mail urs.janett@ur.ch - Bruno Gamma, Präsident Urner Gemeindeverband, Telefon +41 79 246 74 93; E-Mail bruno.gamma@schattdorf.ch