Haupinhalt
Vernehmlassung zur Teilrevision der Kantonalen Landwirtschaftsverordnung
Der Regierungsrat hat die Volkswirtschaftsdirektion beauftragt, zur Teilrevision der Kantonalen Landwirtschaftsverordnung eine Vernehmlassung durchzuführen.
Die Agrarpolitik liegt in der Kompetenz des Bundes. Die Aufgaben des Kantons umfassen den Vollzug verschiedener Bundesmassnahmen in den Bereichen Direktzahlungen, Bildung und Beratung, Strukturverbesserungen sowie im Boden- und Pachtrecht. Neben dem Vollzug ist der Kanton Uri in die Agrarpolitik eingebunden, indem er Massnahmen des Bundes kofinanziert und eigene Fördermassnahmen für die Urner Land- und Alpwirtschaft unterstützt und fördert.
Der Bund hat die Agrarpolitik in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt und Gesetzesbestimmungen auf Verordnungsstufe verabschiedet. Diese müssen auf Stufe des Kantons nachvollzogen werden. Weiterer Anpassungsbedarf resultiert aus der Revision des Jagdgesetzes und der Jagdverordnung, die auf den 1. Februar 2025 in Kraft getreten sind. Die Kantone müssen neu Aufgaben im Herdenschutz und im Herdeschutzhundewesen übernehmen. Das Klimaschutzkonzept Uri umfasst zudem auch Massnahmen im Sektor Landwirtschaft, für die bisher die notwendigen Rechtsgrundlagen fehlen. Das soll auf Verordnungsstufe geändert werden.
Die Vernehmlassung dauert bis am 31. Mai 2025. Die entsprechenden Unterlagen sind unter www.ur.ch/vernehmlassungen aufgeschaltet.
Rückfragen von Medienschaffenden: Regierungsrat Urban Camenzind, Telefon +41 41 875 2100, E-Mail Urban.Camenzind@ur.ch