Haupinhalt

Quartiergestaltungspläne und Nutzungsplanungen in Seelisberg und Gurtnellen

24. Februar 2025

Der Regierungsrat hat den Quartiergestaltungsplan (QGP) Sonnenberg, Gemeinde Seelisberg, bestehend aus dem Situationsplan und den dazugehörigen Sonderbauvorschriften, genehmigt. Die Immobilienentwicklerin Halter AG plant eine Neugestaltung des bedeutsamen Hotelkomplexes im Gebiet Sonnenberg. Vorrangiges Ziel dieser Neugestaltung ist es, die Anlage nachhaltig zu revitalisieren, dabei den historischen Charakter des Standorts und seiner Umgebung zu wahren und gleichzeitig attraktive Entwicklungsmöglichkeiten für die Gemeinde Seelisberg zu schaffen. Grundlage für den QGP bildet ein Richtprojekt, das unter Einbezug von Fachleuten entwickelt wurde und durch Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) sowie der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) gestützt wird. Mit dem vorliegenden QGP werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um das Entwicklungskonzept der Halter AG umzusetzen. Der QGP Sonnenberg beinhaltet Bestimmungen zu Baubereichen, der Umgebungsgestaltung und der Erschliessung. Es werden vier Hauptbaubereiche definiert. Bei der Positionierung und der zulässigen Höhe der Baubereiche werden die bestehende Situation und die historischen Bauten berücksichtigt.

Der Regierungsrat hat ebenfalls einer Anpassung des kommunalen Nutzungsplans wie auch einer Anpassung der kommunalen Bau- und Zonenordnung Seelisberg zugestimmt. Mit verschiedenen kleineren Arrondierungen wird die Zonenabgrenzung der Kernzone im Bereich Sonnenberg den tatsächlichen Verhältnissen angepasst (Strassenverlauf bestehende Erschliessungsstrasse und Waldgrenze). Der Bereich des Kaplanenhauses nördlich des Hotels Sonnenberg soll dauerhaft von weiteren Bauten freigehalten werden und wird deshalb in die Zone für Sport- und Freizeitanlagen umgezont. Der bestehende historische Verkehrsweg im Norden des Areals wird der «Verkehrsfläche innerhalb der Bauzone» zugewiesen. Das gesamte Areal, auf dem sich der Hotelkomplex Sonnenberg befindet, wird der neugeschaffenen «Kernzone Sonnenberg» zugewiesen. Diese dient dem Zweck, den Charakter des Ortsteils Sonnenberg zu erhalten, auszubauen oder zu ergänzen und die wertvollen touristischen Ensembles mit Promenade, Park und historischem Verkehrsweg zu erhalten. Zudem wird damit die Verteilung der Nutzungsanteile geregelt (Erstwohnungen, Hotel- und Gastgewerbenutzung, Zweitwohnungen, soweit das Bundesgesetz über Zweitwohnungen solche zulässt). Zusätzlich wird das Sonnenberg-Areal mit einer Zone für Quartiergestaltungsplanpflicht überlagert.

Der Regierungsrat hat die Teilrevision der Nutzungsplanung der Gemeinde Gurtnellen sowie die Aufhebung des QGP «Torli» genehmigt. Gemäss Beschluss des Regierungsrats vom 1. Juli 2021 widerspricht die Bauzone auf der Parzelle im Gebiet «Torli» den übergeordneten Gesetzen und Planungen, weshalb der Regierungsrat diese im Rahmen der letzten Revision der Nutzungsplanung nicht genehmigte. Die Teilrevision der Nutzungsplanung beinhaltet die Auszonung der Wohnzone 1 auf der entsprechenden Parzelle im Umfang von 6'363 m² in die Landwirtschaftszone und die Aufhebung der überlagerten Zone mit Quartiergestaltungsplanpflicht. Gleichzeitig wird der bestehende QGP «Torli» aufgehoben. Zudem wird im Rahmen der Teilrevision der Nutzungsplanung im Ortsteil Intschi auf einer Parzelle eine Bauzonenerweiterung vorgenommen. Die Luftseilbahn Intschi-Arnisee beabsichtigt, ihr Parkplatzangebot zu erweitern. Die Teilrevision umfasst deshalb die Einzonung einer Teilfläche von 1'181 m² in die Verkehrsfläche innerhalb der Bauzone.

Rückfragen von Medienschaffenden: Regierungsrat Daniel Furrer, Telefon +41 41 875 2920, E-Mail Daniel.Furrer@ur.ch