Haupinhalt
Kanton Uri erarbeitet Gesamtsicht zur Windenergie und freistehenden Solaranlagen
Mit zwei Konzeptstudien schafft der Kanton Uri die Grundlage für den weiteren Ausbau der Wind- und Solarenergie. Die geeigneten Gebiete ergeben sich aus der Abwägung von Schutz- und Nutzungsinteressen. 2026 sollen die Ergebnisse publiziert und der Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt werden.
Mit zwei Konzeptstudien ermittelt der Kanton Uri geeignete Gebiete für die Nutzung der Windenergie und für grosse freistehende Solaranlagen. Ziel ist es, die energetischen Potenziale aufzuzeigen und eine stufengerechte Abwägung zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen zu treffen. Die Ergebnisse der Konzepte werden in den kantonalen Richtplan aufgenommen, der als Steuerungsinstrument und verbindliche Grundlage für die weitere Planung und Umsetzung dient.
Gemeinden und weitere Interessengruppen bringen Fachwissen ein
Am 10. März 2025 hat die Justizdirektion des Kantons Uri bzw. das Amt für Raumentwicklung die Gemeinden, Korporationen, Umweltschutzorganisationen und Stromproduzenten über den aktuellen Stand der Konzepte informiert. «Mit den Konzepten für Windenergiegebiete und freistehende Solaranlagen im Kanton Uri leistet der Kanton eine wichtige Grundlage für die Planung und Umsetzung weiterer Projekte im Bereich der Wind- und Solarenergie», führt Landesstatthalter Daniel Furrer, Vorsteher der Justizdirektion, im Rahmen der Veranstaltung aus. Die Gemeinden und die weiteren Interessengruppen sind eingeladen, zu den Konzepten Stellung zu nehmen und damit ihr Fachwissen einzubringen. Die Rückmeldungen fliessen anschliessend in die Konzepte ein.
Sobald die Konzepte fertiggestellt sind, dienen sie als Basis zur Anpassung des kantonalen Richtplans. Voraussichtlich in der ersten Hälfte 2026 kann die Bevölkerung im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zur Anpassung des kantonalen Richtplans ihre Meinung zu den Konzepten und der vorgesehenen Umsetzung im kantonalen Richtplan äussern.
Erneuerbare Energien: gesetzliche und strategische Vorgaben
Sowohl das eidgenössische Energiegesetz als auch das eidgenössische Raumplanungsgesetz verlangen, dass die für Wasserkraft geeigneten Gewässerstrecken sowie die für Windkraft und freistehende «Solaranlagen von nationalem Interesse» geeigneten Gebiete in den kantonalen Richtplänen festgehalten werden. Der Kanton Uri hat bereits im Jahr 2016, gestützt auf das Schutz- und Nutzungskonzept Erneuerbare Energien (SNEE), die für Wasserkraft geeigneten Gewässerstrecken im kantonalen Richtplan festgelegt. Mit der letzten Richtplananpassung im Jahr 2023 erfolgte zudem die Erweiterung des Windenergiegebiets Gütsch, womit die Grundlage für den Ausbau des bestehenden Windparks oberhalb von Andermatt geschaffen wurde. Zudem entspricht die Prüfung der Eignung weiterer Gebiete für die Nutzung der Windenergie auch einer Massnahme der Gesamtenergiestrategie 2030 des Urner Regierungsrats. Damit soll unter anderem die Steigerung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien im Einklang mit schutzwürdigen Interessen von Natur und Umwelt vorangetrieben werden.
Medienanfragen:
Daniel Furrer, Landesstatthalter, E-Mail: daniel.furrer@ur.ch, Telefon: 041 875 2920
Name | Telefon | Kontakt |
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Justizdirektion | +41 41 875 2254 | ds.jd@ur.ch |