Haupinhalt
Vernehmlassung zur Schaffung von Rechtsgrundlagen zur Offenlegung der Interessenbindungen von Mitgliedern des Landrats und des Regierungsrats
Am 5. Februar 2025 erklärte der Landrat die Motion von Landrat Jonas Imhof, Altdorf, zur Offenlegung von Interessenbindungen erheblich. Diese beauftragt den Regierungsrat, eine Gesetzesgrundlage auszuarbeiten, die sämtliche Landrats- sowie Regierungsmitglieder zur Offenlegung ihrer Interessenbindungen verpflichtet und die Umsetzung dieser Pflicht regelt.
Der Regierungsrat schlägt eine Änderung der Geschäftsordnung des Landrats (GO) sowie eine Änderung der Verordnung über die Organisation der Regierungs- und der Verwaltungstätigkeit (Organisationsverordnung) vor. Darin werden künftig die Pflichten zur Offenlegung von Interessenbindungen von Mitgliedern des Landrats und des Regierungsrats geregelt. Das Landammannamt wurde ermächtigt, das Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf www.ur.ch/vernehmlassungen aufgeschaltet. Die Vernehmlassung dauert bis am 20. Juni 2025.
Im Auftrag des Regierungsrats:
Standeskanzlei
Rückfragen von Medienschaffenden: Landammann Christian Arnold, Telefon +41 41 875 2159, E-Mail ch.arnold@ur.ch