Haupinhalt

Eidgenössische Abstimmung sowie kantonale Wahlen

Informationen

Datum
7. Februar 1999

Eidgenössische Vorlagen

Initiative "Wohneigentum für alle"

Abgelehnt
Beschreibung
Mit der 1993 eingereichten Volksinitiative
“Wohneigentum für alle” will
der Schweizerische Hauseigentümerverband
noch weiter gehende
Massnahmen einführen. Die Initiative
schlägt fünf Steuererleichterungen vor.
Drei davon zielen auf weitere Ermässigungen
der Eigenmietwerte. Im Zentrum
steht die Forderung, Anpassungen
der Eigenmietwerte an die Teuerung nur
noch beim Kauf des Wohneigentums
zuzulassen. Zwei weitere Massnahmen
verlangen, dass für den Erwerb von
Wohneigentum bestimmte Spargelder
steuerlich abgezogen und Mittel
der beruflichen Vorsorge steuerlich
begünstigt werden können.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative "Wohneigentum für alle" annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 36,92 %
2'847
Nein-Stimmen 63,08 %
4'864
Leer
71
Ungültig
67
Stimmberechtigte
25'474
Stimmbeteiligung
7849
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum
Name
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Verfassungsbestimmung über die Transplantationsmedizin

Angenommen
Beschreibung
Seit über dreissig Jahren ist die Transplantation
von Organen, Geweben und
Zellen auch in der Schweiz eine erfolgreich
praktizierte Behandlungsmethode.
Viele Menschen verdanken ihr das
Leben oder zumindest eine bedeutende
Verbesserung ihrer Lebensqualität.
Die Transplantationsmedizin steht heute
in unserem Land allerdings auf einer
unbefriedigenden rechtlichen Grundlage.
Die bestehenden kantonalen Regelungen
sind uneinheitlich und lückenhaft.
In einigen Kantonen gibt es gar
keine Regelungen. Die Schweiz ist damit
in Europa praktisch das einzige Land
ohne landesweite Transplantationsgesetzgebung.
Die Transplantationsmedizin wirft derart
ernsthafte Fragen auf, dass sich eine
Bundesregelung aufdrängt. In einem
ersten Schritt soll die dafür erforderliche
Verfassungsgrundlage geschaffen
werden. Der neue Verfassungsartikel
verpflichtet den Bund, für den Schutz
der Menschenwürde, der Persönlichkeit
und der Gesundheit sowie für eine
gerechte Zuteilung von Organen zu sorgen.
Zudem sollen Missbräuche verhindert
werden, indem der Handel mit
menschlichen Organen verboten und
die Unentgeltlichkeit der Spende festgeschrieben
wird.
Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 26. Juni 1998 betreffend eine Verfassungsbestimmung über die Transplantationsmedizin annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 80,95 %
5'993
Nein-Stimmen 19,05 %
1'410
Leer
247
Ungültig
68
Stimmberechtigte
25'474
Stimmbeteiligung
7718
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum
Name
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Änderung der Voraussetzungen für die Wählbarkeit in den Bundesrat

Angenommen
Beschreibung
Seit der Gründung des Bundesstaates
vor 150 Jahren wird die Schweiz von
einem siebenköpfigen Bundesrat regiert.
Die Mitglieder des Bundesrates werden
von der Bundesversammlung jeweils für
vier Jahre gewählt. Dabei darf nicht
mehr als ein Mitglied aus demselben
Kanton stammen. Diese so genannte
”Kantonsklausel” wurde vor allem eingeführt,
um die kleinen Kantone vor
einseitigen Machtkonzentrationen zu
schützen.
Die geltende Regelung wird heute als
zu starr erachtet. In der jüngsten Vergangenheit
ist es wiederholt vorgekommen,
dass mögliche Kandidatinnen oder
Kandidaten allein deshalb nicht gewählt
werden konnten, weil sie aus einem
Kanton stammten, der im Bundesrat
bereits vertreten war. Zusammen mit
andern ungeschriebenen Kriterien wie
Partei, Geschlecht, Sprache, Region,
Konfession usw. schränkt somit die
Kantonsklausel die Wahlfreiheit der
Bundesversammlung zu stark ein.
Das Parlament hat deswegen beschlossen,
die Kantonsklausel durch eine flexiblere
und zeitgemässe Verfassungsbestimmung
zu ersetzen. Bei der Wahl der
Mitglieder des Bundesrates kann künftig
die Bundesversammlung mehr als eine
Person aus dem gleichen Kanton
erküren, doch muss sie darauf achten,
dass die Landesgegenden und Sprachregionen
in der Regierung angemessen
vertreten sind. Sie trägt damit der
Vielfalt unseres Landes Rechnung und
wahrt das föderalistische Gleichgewicht.
Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 9. Oktober 1998 über die Änderung der Voraussetzungen für die Wählbarkeit in den Bundesrat annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 59,26 %
4'489
Nein-Stimmen 40,74 %
3'086
Leer
136
Ungültig
66
Stimmberechtigte
25'474
Stimmbeteiligung
7777
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum
Name
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Änderung des Bundesgesetzes über Raumplanung

Angenommen
Beschreibung
Bundesrat und Parlament haben
beschlossen, dass Gebäude, die für die
Landwirtschaft nicht mehr benötigt werden,
innerhalb klar abgesteckter
Schranken zu anderen als landwirtschaftlichen
Zwecken genutzt werden
dürfen. Zudem ermöglicht die Änderung
des Raumplanungsgesetzes marktgerechtere
Produktionsmethoden aufgrund
bestimmter Neubauten: Grössere
Schweine- und Geflügelställe sowie
Gewächshäuser sollen in speziell dafür vorgesehenen Gebieten der Landwirtschaftszone
neu als zonenkonform
bewilligt werden können. Dabei soll, wie
dies in anderen Ländern Europas längst
üblich ist, auch die Hors-Sol-Produktion
in Gewächshäusern möglich sein.
Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 20. März 1998 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 50,09 %
3'779
Nein-Stimmen 49,91 %
3'766
Leer
148
Ungültig
68
Stimmberechtigte
25'474
Stimmbeteiligung
7761
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum
Name
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Kantonale Wahlen

Wahl des Landgerichtes Uri (Amtsdauer 1999-2003)

Anzahl Stimmberechtigte
23'905
Stimmbeteiligung
5616
Ebene
Kanton
Art
andere Behörde
Name
Resultate (PDF, 26.05 kB) Download 0 Resultate

Wahl des Landgerichtes Ursern (Amtsdauer 1999-2003)

Anzahl Stimmberechtigte
1'370
Stimmbeteiligung
473
Ebene
Kanton
Art
andere Behörde
Name
Resultate (PDF, 16.32 kB) Download 0 Resultate

Wahl des Obergerichts Uri (Amtsdauer 1999-2003)

Anzahl Stimmberechtigte
25'275
Stimmbeteiligung
6092
Ebene
Kanton
Art
andere Behörde
Name
Resultate (PDF, 29.09 kB) Download 0 Resultate