Haupinhalt
Verkauf von alkoholischen Getränken in einem Ladenlokal
Der Verkauf von gebrannten Wassern in Ladenlokalen ist bewilligungspflichtig.
Gesuche um eine Bewilligung sind zwei Monate vor der Betriebseröffnung oder -übernahme schriftlich einzureichen. Das dafür erforderliche Formular finden Sie im Online-Dienst.
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Industrie und Gewerbe | +41 41 875 2405 | arbeit.migration@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Arbeit und Migration | +41 41 875 2418 | arbeit.migration@ur.ch |