Haupinhalt

Lohn- und Entschädigungswesen / Personen- und Sozialversicherungen

Lohn- und Entschädigungswesen


Angestellte haben bei vergleichbarer Ausbildung und Erfahrung, soweit diese für die Arbeit von Nutzen sind, Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit (Art. 37 Personalverordnung; RB 2.4211).

Entsprechend dem Schwierigkeitsgrad der Stelle ermittelt das Amt für Personal zusammen mit der jeweiligen Direktion die zutreffende Lohnklassen. Der Regierungsrat erlässt dazu einen Einreihungsplan.

Personen- und Sozialversicherungen


Die Informationsblätter für die Mitarbeitenden der Kantonsverwaltung Uri geben Auskunft über die obligatorischen Personalversicherungen wie z. B. AHV, Unfallversicherung und Krankentaggeldversicherung.
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