Lohn- und Entschädigungswesen
Angestellte haben bei vergleichbarer Ausbildung und Erfahrung, soweit diese für die Arbeit von Nutzen sind, Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit (Art. 37 Personalverordnung; RB 2.4211).
Entsprechend dem Schwierigkeitsgrad der Stelle ermittelt das Amt für Personal zusammen mit der jeweiligen Direktion die zutreffende Lohnklassen. Der Regierungsrat erlässt dazu einen Einreihungsplan.
Personen- und Sozialversicherungen
Die Informationsblätter für die Mitarbeitenden der Kantonsverwaltung Uri geben Auskunft über die obligatorischen Personalversicherungen wie z. B. AHV, Unfallversicherung und Krankentaggeldversicherung.