Haupinhalt

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) wird die Zwangsvollstreckung von Geldforderungen geregelt. Insbesondere finden sich dort die Regeln zur Betreibung auf Pfändung, auf Pfandverwertung und auf Konkurs.
Für Rechtsöffnungs- und Konkursbegehren ist das Gericht am Betreibungsort örtlich zuständig.

Die Kontaktdaten des Konkursamtes finden Sie unter www.ur.ch/aemter/2572, jene des regionalen Betreibungsamtes Erstfeld unter www.betreibungsamt-erstfeld.ch/ sowie jene des Betreibungsamtes Altdorf unter www.altdorf.ch/aemter/2594