Anlässlich der Session vom 27. April 2022 hat der Landrat die Änderung der Personalverordnung (PV; RB 2.4211) beschlossen. Die Änderungen wurden im Amtsblatt vom 6. Mai 2022 veröffentlicht. Im Nachgang zur Teilrevision der PV durch den Landrat hat der Regierungsrat am 7. Juni 2022 das Personalreglement (PR; RB 2.4213) angepasst. Die Änderungen im Personalreglement wurden am 26. August 2022 im Amtsblatt publiziert. Der Regierungsrat hat die Änderungen der PV und des PR auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.
Ziel der Teilrevision war es, die Kantonsverwaltung als moderner, familienfreundlicher Arbeitgeber zu positionieren. Mit der Anpassung des Personalrechts konnte ein wichtiger Beitrag in diese Richtung geleistet werden. Positiv zu erwähnen sind hier vor allem die Verbesserungen im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, welche folgende Punkte beinhalten:
- Ausdehnung der Ferien um 5 Tage für Mitarbeitende bis Alter 49
- Gewährung Dienstaltersgeschenk bereits ab 10 Dienstjahren
- Ausdehnung Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub mit 100 % Lohnfortzahlung
- Definitive Einführung von Home-Office-Arbeit
- Bezahlter Betreuungsurlaub für die Pflege eines Familienmitglieds
- Einführung eines Betreuungsurlaubs für gesundheitlich schwer beeinträchtigte Kinder
- Möglichkeit zur Ausweitung des Arbeitszeitrahmens
Dem Erklärvideo können Sie einerseits die 10 wichtigsten Änderungen der Teilrevision entnehmen und anderseits finden Sie in den folgenden Dokumenten weitere umfassende Informationen.