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Zwangsmassnahmengericht

Das Zwangsmassnahmengericht Uri beurteilt und entscheidet Haftsachen und Massnahmen gemäss Schweizerischer Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0), nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG; SR 142.20) und nach Massgabe der Bestimmungen des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG; RB 2.3221).

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00

Bei Bedarf können auf telefonische Voranmeldung hin auch Termine ausserhalb dieser Öffnungszeiten vereinbart werden.

Ausserhalb der Bürozeiten besteht ein Pikettdienst für die Staatsanwaltschaft.

Personen

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Gerichtssaal Altdorf
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