Haupinhalt

Handelsregister

Eintragungen im Dezember 2024

Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass die Zahl der Anmeldungen für Eintragungen ins Handelsregister gegen Ende des Jahres sprunghaft ansteigt. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, dringende Geschäfte, welche unbedingt noch in diesem Jahr ins Handelsregister des Kantons Uri eingetragen werden müssen, so früh wie möglich, jedoch bis spätestens 10. Dezember 2024 mit allen erforderlichen Belegen einzureichen (die Anmeldungen und Belege müssen eintragungsfähig sein). Später eingehende Geschäfte werden im Rahmen unserer Kapazitäten in chronologischer Reihenfolge raschestmöglich bearbeitet.

Öffnungszeiten Weihachten/Neujahr

Das Handelsregisteramt Uri bleibt vom 27. Dezember 2024 bis und mit 1. Januar 2025 geschlossen.

Handelsregister

Das Handelsregister ist eine öffentliche Quelle für wirtschaftliche Informationen über Unternehmen. Es dient in erster Linie der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr und dem Vertrauensschutz (Publizitätsfunktion). Eingetragen und im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht werden rechtlich verbindliche Tatsachen vorab bei privaten Rechtssubjekten, teilweise auch bei halbstaatlichen und staatlichen Institutionen.

SHAB und Urner Amtsblatt

Die Einträge im Handelsregister sind öffentlich. Sie werden im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert und können im ZEFIX abgerufen werden. Seit dem 1. Januar 2010 werden diese SHAB-Publikationen ohne weitere Redaktion elektronisch übernommen und im Urner Amtsblatt veröffentlicht (Art. 35 Abs. 3 HRegV).

Kontakt

Handelsregisteramt des Kantons Uri
Bahnhofstrasse 1
6460 Altdorf

Telefon: 041 875 2272
E-Mail: hra@ur.ch

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr
14:00 -17:00 Uhr