Haupinhalt

Luftqualität

Saubere Luft
Das Amt für Umwelt hat den Auftrag, sich für eine saubere Luft im Kanton Uri einzusetzen. Wir sorgen dafür, dass Feuerungen, Industrie- und Gewerbebetriebe und Baustellen die geltenden Grenzwerte einhalten, wir erarbeiten Massnahmenpläne zur weiteren Senkung der Luftbelastung und wir messen die Luftqualität.

Aktuelle Luftbelastung
Das gemeinsame Luftmessnetz InLuft der Zentralschweizer Kantone zeigt die aktuelle Luftbelastung und viele weitere Informationen rund um die Luftbelastung. Einen guten Überblick über die Luftblelastung in Uri bietet zudem die der jährliche Bericht «Übersicht über die Immissionsmessungen im Kanton Uri».

Feuerungskontrolle

Die Betreiberinnen und Betreiber kleiner Holzfeuerungen mit weniger als 70 kW Leistung werden ab 1. Januar 2020 alle vier Jahre zu einer CO-Messungaufgefordert. Die Administration der Holzfeuerungskontrollen erfolgt durch die Geschäftsstelle für Feuerungskontrolle in Luzern.

Einzelraumfeuerungen und Wohnraumfeuerungen (Cheminées, Cheminéeöfen usw.) werden alle zwei Jahre zu einer Aschenkontrolle durch die Administrationsstelle aufgefordert.

Anlagen, die gewerbliches Restholz aus Schreinereien, Zimmereien etc. verbrennen und deren Feuerungswärmeleistung nach LRV bei weniger als 70 kW liegt, müssen ab 1. Januar 2020 Kohlenmonoxid (CO) und Feststoffe messen lassen. Für diese Messungen bieten sich neben den Mitgliedern der Luftunion auch ausgewählte Kaminfegerfirmen in der Zentralschweiz an.

Grosse Holz- und Ölfeuerungen mit einer Leistung von mehr als 70 kW müssen durch ausgewiesene Messfirmen (Luftunion) kontrolliert werden.

Weiterführende Dokumente

Emissionskontrollen von Industrie- und Gewerbebetriebe
Lufthygienisch relevante Anlagen in Industrie- und Gewerbebetrieben unterstehen ebenfalls einer regelmässigen Kontrolle. Mit einer Emissionerklärung muss der Betreiber solcher Anlagen gegenüber dem Amt für Umwelt Auskunft über die Art und Menge der Emissionen geben. Zudem unterstehen solche Anlagen üblicherweise der Pflicht, alle drei Jahre die Einhaltung der Abgaswerte mit einer Kontroll-Messung nachzuweisen.

Im Rahmen des Massnahmenplans Luftreinhaltung hat der Kanton Uri zusammen mit den anderen Zentralschweizer Kantonen zudem festgelegt, dass dieselbetriebene, stationäre Motoren ab 37 kW Leistung und mit mehr als 50 Betriebsstunden pro Jahr mit einem Partikelfilter ausgerüstet werden müssen. Für die Forstwirtschaft und die Betreiber von Pistenfahrzeugen wurden angepasste Vereinbarungen zur Partikelfilterpflicht abgeschlossen.

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Baustellen

Baustellen müssen so betrieben werden, dass keine übermässigen Emissionen entstehen. Die Baurichtlinie Luft (BAFU 2016) zeigt auf, welche Anforderungen eingehalten werden müssen.

Massnahmenplanung
Wie die Grenzwerte für Luftschadstoffe überschritten sind, müssen die Kantone weitergehende Massnahmen ergreifen. Der Kanton Uri hat gemeinsam mit den Zentralschweizer Kantonen 2008 einen Massnahmenplan ausgearbeitet.

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Emissionskataster
Das Amt für Umwelt führt einen Emissionkataster, in dem alle fünf Jahre die Luftschadstoff-Emissionen ausgewiesen werden.

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