Haupinhalt
Freiheitsstrafe
Allgemein
Freiheitsentzüge bis zu 1 Jahr können in der Form der Halbgefangenschaft vollzogen werden. Diese Vollzüge erfolgen in offenen Strafanstalten und in speziellen Institutionen. Freiheitsentzüge von über 1 Jahr finden in geschlossenen oder offenen Strafvollzugsanstalten statt.
Der Freiheitsentzug soll den Schutz der Öffentlichkeit gewährleisten und zur Resozialisierung der inhaftierten Personen führen.
Kontakt
Carmen Kaufmann, Amtsvorsteherin
Tel. +41 41 875 2230
Email carmen.kaufmann@ur.ch
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Justizvollzug | +41 41 875 2330 | carmen.kaufmann@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Justizdirektion | +41 41 875 2254 | ds.jd@ur.ch |