Haupinhalt

Freiheitsstrafe

Allgemein

Freiheitsentzüge bis zu 1 Jahr können in der Form der Halbgefangenschaft vollzogen werden. Diese Vollzüge erfolgen in offenen Strafanstalten und in speziellen Institutionen. Freiheitsentzüge von über 1 Jahr finden in geschlossenen oder offenen Strafvollzugsanstalten statt.

Der Freiheitsentzug soll den Schutz der Öffentlichkeit gewährleisten und zur Resozialisierung der inhaftierten Personen führen.

 

Kontakt

Carmen Kaufmann, Amtsvorsteherin
Tel. +41 41 875 2230
Email carmen.kaufmann@ur.ch

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