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Energienachweis - Private Kontrolle
Für Überprüfung der Richtigkeit der Energienachweise ist im Kanton Uri die Private «Kontrolle» zulässig. Diese umfasst die Projekt- und die Ausführungskontrolle.
Personen, welche befähigt sind, die Private Kontrolle auszuführen, werden durch das Amt für Energie bezeichnet. Wird bei einem Baugesuch in einem Fachbereich die Private Kontrolle durchgeführt, muss diese sowohl die Prüfung des Vorhabens als auch dessen Ausführung umfassen. Fehlt die Unterschrift Private Kontrolle, sind alle Unterlagen beizulegen, da die Behörde diese für die Ausführungskontrolle benötigt.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Liste Kontrolleure Stand Oktober 2024 (PDF, 80.36 kB) | Download | 0 | Liste Kontrolleure Stand Oktober 2024 |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Energie | +41 41 875 2688 | energie@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Baudirektion | +41 41 875 2611 | ds.bd@ur.ch |
Name |
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Gebäudebereich |