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Energienachweis - Private Kontrolle

Für Überprüfung der Richtigkeit der Energienachweise ist im Kanton Uri die Private «Kontrolle» zulässig. Diese umfasst die Projekt- und die Ausführungskontrolle.
Personen, welche befähigt sind, die Private Kontrolle auszuführen, werden durch das Amt für Energie bezeichnet. Wird bei einem Baugesuch in einem Fachbereich die Private Kontrolle durchgeführt, muss diese sowohl die Prüfung des Vorhabens als auch dessen Ausführung umfassen. Fehlt die Unterschrift Private Kontrolle, sind alle Unterlagen beizulegen, da die Behörde diese für die Ausführungskontrolle benötigt.

Zugehörige Objekte

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Liste Kontrolleure Stand Oktober 2024 (PDF, 80.36 kB) Download 0 Liste Kontrolleure Stand Oktober 2024