Haupinhalt
Betriebsbewilligungen
Betriebsbewilligungen
(Artikel 40 Gesundheitsgesetz)
Die Organisationen und Einrichtungen im Gesundheitswesen dürfen nur mit einer Betriebsbewilligung des Amts für Gesundheit tätig sein. Dies gilt gemäss Artikel 35 KVG insbesondere für
- Abgabestellen für Mittel und Gegenstände
- Apotheken
- Drogerien
- Ergotherapie-Organisationen
- Ernährungsberatungs-Organisationen
- Geburtshäuser
- Heilbäder
- Logopädie-Organisationen
- Pflegeheime
- Physiotherapie-Organisationen
- Rettungsdienste
- Spitäler
- Spitex-Organisationen
Die Bewilligung wird erteilt, wenn:
- eine verantwortliche Fachperson bezeichnet, die eine entsprechende Berufsausübungsbewilligung nach diesem Gesetz besitzt;
- über das Fachpersonal und die Einrichtungen verfügt, die notwendig sind, um die angebotenen betrieblichen Leistungen einwandfrei zu erbringen;
- eine Betriebshaftpflichtversicherung entsprechend der Art und des Umfangs der Risiken abgeschlossen hat.
Nähre Informationen zu den spezifischen Bewilligungskriterien für Pflegeheime und Spitex-Organisationen finden Sie unter Langzeitpflege.
Die entsprechenden Unterlagen sind rechtzeitig vor Betriebsaufnahme digital per E-Mail an afg@ur.ch oder per Post dem Amt für Gesundheit, Klausenstrasse 4, 6460 Altdorf zuzustellen.
Gebühren
Für die Erteilung von Betriebsbewilligungen fallen Gebühren an. Die entsprechenden Gebühren sind auf Seite 5 der Tarifordnung der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion festgehalten.
Name | |||
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Bewilligungsvoraussetzungen für Institutionen der stationären Langzeitpflege vom 18. Juni 2019 (PDF, 1.71 MB) | Download | 0 | Bewilligungsvoraussetzungen für Institutionen der stationären Langzeitpflege vom 18. Juni 2019 |
Bewilligungsvoraussetzungen für Spitex-Organisationen vom 17. Januar 2017 (PDF, 117.46 kB) | Download | 1 | Bewilligungsvoraussetzungen für Spitex-Organisationen vom 17. Januar 2017 |
Bewilligungsgesuch Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause (Spitex) (PDF, 171 kB) | Download | 2 | Bewilligungsgesuch Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause (Spitex) |
Bewilligungsgesuch Organisationen der Physio- und Ergotherapie (PDF, 180.61 kB) | Download | 3 | Bewilligungsgesuch Organisationen der Physio- und Ergotherapie |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Gesundheit | +41 41 875 2430 | afg@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion | +41 41 875 2430 | ds.gsud@ur.ch |