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Teilrevisionen der Pensionskassen-Verordnung und der Verordnung über die Vorsorge für die Mitglieder des Regierungsrates gehen an den Landrat
Der Regierungsrat hat Ende März 2018 eine Vernehmlassung zur Teilrevision der Verordnung über die Pensionskasse Uri (PKV) und über die Verordnung über die Vorsorge für die Mitglieder des Regierungsrats (VVR) eröffnet. Die Gelegenheit zur Stellungnahme wurde erwartungsgemäss rege genutzt. Der Regierungsrat hat am Dienstag, 26. Juni 2018, die mit den Ergebnissen der Vernehmlassung angereicherte Vorlage zuhanden des Landrats verabschiedet.
Die Pensionskasse Uri ist gefordert, ihre Leistungen moderat anzupassen um die finanzielle Stabilität zu behalten. Für die Kassenkommission steht dabei eine Senkung der Umwandlungssätze, die sie selber beschliessen kann, in den kommenden Jahren im Vordergrund.
Für die Finanzierung der Leistungen liegt die Zuständigkeit beim Landrat. Dafür schlägt die Kassenkommission eine Teilrevision der Pensionskassenverordnung vor, um die Beitragsstruktur anzupassen sowie weiteren Anliegen von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden gerecht zu werden. Damit in den künftigen Altersrenten, IV- und Hinterlassenenrenten keine erheblichen Leistungseinbussen entstehen, sind verschiedene flankierende Massnahmen vorgesehen, die durch die Pensionskasse, die Arbeitgebenden und die Arbeitnehmenden gemeinsam getragen werden. Aufgrund der Vernehmlassungsantworten wurden für die von der Verflachung der Beitragsstruktur am stärksten betroffene Personengruppe noch um eine Ausgleichsmassnahme ergänzt.
Folgende Massnahmen sind in der Pensionskassenverordnung vorgesehen:
- Senkung des Koordinationsabzugs auf BVG-Niveau
- Anpassung und Verflachung der Beitragsstruktur
- Zusatzsparmöglichkeit von 1 bis 2 Prozent für Arbeitnehmende
- Ausweitung des Sparprozesses über das Altersjahr 65 hinaus
- Möglichkeit für Begrenzung des max. versicherten Lohns für fakultativ oder durch die besondere Gesetzgebung angeschlossene Arbeitgebende
- Möglichkeit für tiefere Eintrittsschwelle bei fakultativ oder durch die besondere Gesetzgebung angeschlossene Arbeitgebende
- Präzisierung der Versicherungspflicht der Behördenmitglieder
Dem Landrat wird beantragt, den geplanten Massnahmen zuzustimmen, um die Leistungsanpassungen abzufedern. Eine gut aufgestellte Pensionskasse Uri bietet für die angeschlossenen Arbeitgebenden unter anderem Gewähr, auf dem Arbeitsmarkt als attraktive Arbeitgebende wahrgenommen zu werden.
Punktueller Anpassungsbedarf besteht ebenfalls bei der Verordnung über die Vorsorge für die Mitglieder des Regierungsrates (VVR). Dies als wichtiger Bestandteil in einem Massnahmenpaket, welches zur Sicherung der langfristigen finanziellen Stabilität der PK Uri beitragen soll.
Der Landrat wird die beiden Verordnungen voraussichtlich in der September-Session 2018 beraten und verabschieden. Danach sind weitere Massnahmen durch die von der Kassenkommission zu beschliessende Teilrevision des Reglements der Pensionskasse Uri (PKR) vorgesehen. Die Inkraftsetzung der revidierten Erlasse ist per 1. Januar 2019 geplant.
Der aktuelle Stand der Entwürfe für die zwei Vorlagen (PKV, VVR) ist auf der Homepage des Kantons Uri www.ur.ch sowie der Pensionskasse Uri www.pkuri.ch (Aktuelles) einsehbar.
Rückfragen von Medienschaffenden: Regierungsrat und Präsident der Kassenkommission Urs Janett 041 875 21 37 urs.janett@ur.ch; Geschäftsführer Kurt Rohrer 041 875 21 13 kurt.rohrer@pkuri.ch