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«Welche Kosten entstehen den Bewirtschaftern von Schafalpen durch die Anpassung der Schafsömmerung an die Grossraubtiersituation?»

5. April 2019

Wenn Grossraubtiere im gleichen Gebiet präsent sind in dem auch Schafe gesömmert werden, stellen sich schweizweit grosse Herausforderungen. Damit in dieser Situation weiterhin Schafe aufgetrieben werden können, sind sowohl Massnahmen zum Herdenschutz als auch Massnahmen zur betrieblichen Anpassung erforderlich. Beide verursachen zusätzliche Kosten für die Schafalpbewirtschafter. Verlässliche Daten bezüglich der Deckung der zusätzlichen Kosten durch die öffentliche Hand und der Wirtschaftlichkeit der Schafsömmerung bei Anpassung an die Grossraubtiersituation fehlten in der Schweiz jedoch bislang.

Das Amt für Landwirtschaft des Kantons Uri und die Dienststelle für Landwirtschaft des Kantons Wallis haben eine Studie in Auftrag gegeben. Diese wurde vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) mitfinanziert. Die Studie vergleicht die betriebswirtschaftliche Situation von 13 Schafalpen in den Kantonen Uri und Wallis vor und nach der Anpassung der Schafsömmerung an die Grossraubtiersituation. Die vom Büro Alpe durchgeführte Studie zeigt auf, welche Kosten durch die verschiedenen Anpassungen entstehen und wie hoch diese sind.

Grundsätzlich keine klaren Regelmässigkeiten hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit

Wie eine Schafalp im wirtschaftlichen Vergleich abschneidet, hat diverse Gründe. Verschiedene Einflussfaktoren (z. B. verfügter Normalbesatz, Topographie, Lage und Erreichbarkeit der Alp etc.) haben je nach Alp unterschiedliche Auswirkungen. Zusätzlich bestimmen die Ausrichtung der Schafalpung (Haupt- oder Nebenerwerb) und viele weitere Faktoren sowie deren Zusammenspiel die Wirtschaftlichkeit der Schafsömmerung. Deshalb lassen sich keine klaren Regelmässigkeiten und auch keine kantonalen Unterschiede feststellen.

Deutliche Mehrkosten für die Schafalpbewirtschafter

Das wirtschaftliche Gesamtergebnis verschlechtert sich fast ausnahmslos, wenn die Schafsömmerung an die Grossraubtiersituation angepasst wird. Den Bewirtschaftern der untersuchten Schafalpen entstehen durch die Massnahmen zur betrieblichen Anpassung (z. B. Anstellung von Alppersonal) und / oder zum Herdenschutz (z. B. Einsatz von Herdenschutzhunden) im Durchschnitt Mehrkosten von knapp 18'000 Fr. pro Alp und Alpsaison. Dies entspricht durchschnittlich knapp 43 Fr. pro gesömmertem Schaf. Es ergeben sich somit geschätzte jährliche Mehrkosten für die Schafalpbewirtschafter von knapp 560'000 Fr. im Kanton Uri und gut 1.6 Mio. Fr. im Kanton Wallis. Hochgerechnet auf die gesamte Schweiz sind dies jährlich geschätzt knapp 7.6 Mio. Fr. Den grössten Anteil der Mehrkosten macht in den meisten Fällen die Anstellung von Alppersonal aus.

Keine ausreichende Kostendeckung im bestehenden Fördersystem

Derzeit werden die Bewirtschafter von Schafalpen durch die öffentliche Hand in unterschiedlicher Weise (Direktzahlungen, Strukturverbesserungen, Beratungsleistungen) schweizweit mit jährlich etwa 10 Mio. Fr. unterstützt. Des Weiteren fliessen knapp 500’000 Fr. in die Umsetzung von Herdenschutzmassnahmen. Insgesamt erwirtschaften die untersuchten Alpen bei Anpassung an die Grossraubtiersituation jährlich durchschnittliche Gesamteinnahmen von gut 42'000 Fr. pro Alp resp. knapp 102 Fr. pro gesömmertem Schaf (zum grössten Teil Direktzahlungen). Die entstehenden Mehrkosten bei Anpassung an die Grossraubtiersituation können aber nur knapp zur Hälfte durch zusätzliche Einnahmen gedeckt werden, z. B. durch höhere Direktzahlungen in Folge eines Weidesystemwechsels sowie durch Herdenschutzbeiträge. Letztendlich müssen die Bewirtschafter rund 50 % der Mehrkosten selbst tragen. Dies entspricht durchschnittlich mehr als 9'000 Fr. pro Schafalp und Alpsaison sowie für alle Schafalpen schweizweit jährlich geschätzt gut 3.8 Mio. Fr.

Zuordnung der Kosten schwierig

Die entstehenden Mehrkosten für Massnahmen zur betrieblichen Anpassung und für Massnahmen zum Herdenschutz lassen sich meist nicht vollumfänglich der einen oder anderen Massnahme zuordnen. So können bei Umsetzung von Herdenschutzmassnahmen z. B. höhere Angestelltenkosten anfallen, während der Bund derzeit nur die Materialkosten für diese Massnahmen entschädigt. Entsprechend ist auch die adäquate Deckung der Mehrkosten durch Direktzahlungen auf der einen und Förderbeiträge für Herdenschutzmassnahmen auf der anderen Seite schwierig umzusetzen.

Fördersystem neu organisieren

Die Autoren schlagen aufgrund der Resultate der Studie zwei alternative Fördersysteme vor. Das eine zielt darauf ab, die ständige Behirtung allgemein sowie die Umtriebsweide mit erprobten Herdenschutzmassnahmen stärker als bisher durch die öffentliche Hand zu fördern. Das andere zielt darauf ab, dass die öffentliche Hand alle Mehrkosten von Massnahmen zur betrieblichen Anpassung und zum Herdenschutz entschädigt, zu deren Umsetzung sich der Bewirtschafter als Anpassung an die Grossraubtiersituation einverstanden erklärt.

Seitens der Kantone ist der Handlungsspielraum sehr eng, da die Ausgestaltung der Fördersysteme im Bundesrecht geregelt wird. Es liegt am Bund, aufgrund der Erkenntnisse der Studie, allfällige Anpassungen vorzunehmen.

Amt für Landwirtschaft

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