Inhaltsbereich
Erneuerung der Konzession für den Betrieb der Personenseilbahn Äsch-Oberalp, Unterschächen
Der Regierungsrat hat der Seilbahngenossenschaft Äsch-Oberalp, Unterschächen, gemäss kantonalem Seilbahnreglement die Konzession zum Betrieb der Personenseilbahn Äsch-Oberalp erteilt. Die Seilbahn, die im Jahr 2000 eröffnet wurde, darf eine Höchstlast von drei Personen oder 250 kg Material transportieren. Die Konzession ist bis zum 31. Oktober 2039 befristet.