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Unterstützungsbeiträge an Studierende Pflegefachpersonen

Unterstützungsbeiträge an Pflegefachpersonen HF und FH (Pflegeinitiative) 

Das Schweizerische Stimmvolk hat am 28. November 2021 die «Pflegeinitiative» angenommen. Danach anerkennen und fördern Bund und Kantone die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung und sorgen für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität. Sie stellen sicher, dass eine genügende Anzahl diplomierter Pflegefachpersonen für den zunehmenden Bedarf zur Verfügung steht und dass die in der Pflege tätigen Personen entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen eingesetzt werden.

Mit einer «Ausbildungsoffensive» von Bund und Kantonen soll der Mangel an Pflegefachpersonal behoben bzw. die Anzahl Ausbildungsabschlüsse im Bereich Pflege erhöht werden. Das «Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege» tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.

Ab dem 1. Juli 2024 können Studierende «Pflegefachfrau/Pflegefachmann HF oder FH» mit Wohnsitz im Kanton Uri Unterstützungsbeiträge beim Amt für Gesundheit beantragen.

Die Höhe der Unterstützungsbeiträge betragen monatlich:

  1. nach Vollendung des 22. Lebensjahrs 250 Franken;
  2. nach Vollendung des 25. Lebensjahrs 500 Franken;
  3. nach Vollendung des 28. Lebensjahrs 1'000 Franken.

Für minderjährige oder in Ausbildung stehende Kinder, erhält die gesuchstellende Person einen monatlichen Zuschlag von pauschal 700 Franken.

Die Unterstützungsbeiträge werden monatlich und rückwirkend ausbezahlt.

Zugehörige Objekte

Verfahren

Zur Beantragung der Unterstützungsbeiträge füllen Sie bitte das nachstehende Online-Formular aus. Unterstützungsbeiträge werden nur auf Gesuch hin ausgerichtet.

Die Gesuche sind bis spätestens drei Monate nach Studienbeginn mit dem untenstehenden Formular einzureichen.

Für Ausbildungen, die vor dem 1. Juli 2024 begonnen wurden, gilt eine Einreichungsfrist bis zum 30. September 2024. Die Beiträge werden rückwirkend ab 1. Juli 2024 ausbezahlt.

Bei nicht fristgerecht eingereichten Gesuchen wird der Beitrag ab dem Folgemonat des Einreichungsdatums berechnet. 

 

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.