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Amt für Soziales
Das Amt für Soziales ist namentlich verantwortlich für
- Bearbeitung allgemeiner Vollzugsaufgaben im Bereich der Sozialhilfe und Alimentenbevorschussung
- Aufsicht im Bereich der Sozialhilfe
- Planung und Koordination der öffentlichen und privaten Angebote der Sozialhilfe
- Vollzug der Gesetzgebung über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger
- Koordination der Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen
- Verbindungsstelle gemäss Interkantonaler Vereinbarung für soziale Einrichtungen
- Aufsicht über die Beratungsstelle der Opferhilfe sowie der Ehe-, Familien- und Schwangerschaftsberatung
- Vollzug der Gesetzgebung über Institutionen der Behindertenhilfe
- Bewilligung und Aufsicht bei Heimen und Dienstleistungen der Familienpflege
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Name | Download |
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Name | Beschreibung |
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