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Vorschule

Das Thema Vorschule betrifft mehrer Abteilungen, Ämter und Direktionen sowie verschiedene externe Partner.

Die Homepage www.familien-uri.ch bietet Familien eine breite Übersicht über bestehende Angebote für Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien im Kanton Uri inner- und ausserhalb der kantonalen Verwaltung.

Erziehungsberatung

Der Schulpsychologische Dienst bietet Eltern und Erziehungsberechtigten eine Beratung an, welche ihnen in ihrem erzieherischen Handeln hilft und das Wohl des Kindes und der Familie in de…
Der Schulpsychologische Dienst bietet Eltern und Erziehungsberechtigten eine Beratung an, welche ihnen in ihrem erzieherischen Handeln hilft und das Wohl des Kindes und der Familie in den Vordergrund stellt. Eltern und Erziehungsberechtigte erhalten in der Erziehungsberatung massgeblich die Möglichkeit, sich in komplexen Erziehungsproblemen unterstützen zu lassen. Dabei ist es Ziel der Beratung, Anliegen zu klären, Informationen zu vermitteln, Entscheidungshilfen zu bieten, Fertigkeiten einzuüben und eigene Kompetenzen zur Bewältigung von situativen Schwierigkeiten im Erziehungsalltag zu festigen. Das Angebot richtet sich an Eltern und Erziehungsberechtigte von Kindern ab zwei Jahren bis und mit Jugendalter. Die Beratung ist kostenlos und die Beratungspersonen unterstehen der Schweigepflicht.

Impfungen

Gegen eine ganze Reihe von Infektionskrankheiten gibt es einen wirksamen und sicheren Schutz durch Impfungen. Der Kanton Uri richtet sich bei seinen Empfehlungen nach dem Schweizerischen…

Gegen eine ganze Reihe von Infektionskrankheiten gibt es einen wirksamen und sicheren Schutz durch Impfungen. Der Kanton Uri richtet sich bei seinen Empfehlungen nach dem Schweizerischen Impfplan

 

Der Schweizerische Impfplan

Den Schweizerischen Impfplan verfassen unabhängige Expertinnen und Experten (Eidgenössische Kommission für Impffragen, EKIF) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG). Er wird regelmässig überarbeitet und an den neusten Wissensstand angepasst (Näheres dazu unter folgendem Link: so kommen die offiziellen Impfempfehlungen zustande). Grundlage dafür sind neue Entwicklungen von Impfstoffen, neue Erkenntnisse über deren Wirksamkeit und Sicherheit, Veränderungen der epidemiologischen Lage in der Schweiz sowie Empfehlungen der WHO-Experten. Die im Impfplan formulierten Impfempfehlungen zielen auf einen optimalen Impfschutz der Bevölkerung und jedes einzelnen Individuums ab. Eine Impfung wird nur empfohlen, wenn ihr Nutzen (Verhinderung von Krankheiten und deren Komplikationen, Verringerung der Sterblichkeit) das Risiko für unerwünschte Nebenwirkungen um ein Vielfaches übertrifft. 

Der Schweizerische Impfkalender enthält eine tabellarische Übersicht des Impfplans sowie allgemeine Informationen zum Impfen. 

 

HPV-Impfung

Humane Papillomaviren (HPV) sind verantwortlich für die Entstehung verschiedener Krebserkrankungen. Eine Impfung bietet einen sicheren und wirksamen Schutz vor HPV-Infektionen und damit vor den meisten durch HPV hervorgerufenen Erkrankungen. 

Die HPV-Impfung wird für Mädchen und Jungen beziehungsweise junge Frauen und Männer empfohlen, die zwischen 11 und 26 Jahre alt sind. Im Rahmen des kantonalen HPV-Impfprogramms ist die Impfung für diese Personengruppe kostenlos. Massgebend für die Impfberechtigung ist, dass der Wohnsitz im Kanton Uri ist und die erste Impfdosis vor dem 27. Geburtstag verabreicht wird. 

Die HPV-Impfeungen können durch alle in Uri praktizierenden Arztpersonen durchgeführt werden, die im Besitz einer Berufsausübungsbewilligung des Kantons Uri sind. Weitere Informationen zu HPV sind auf der entsprechenden Webseite des Bundesamts für Gesundheit zu finden. 

 

Zeckenimpfung

Bei den von Zecken übertragenen Infektionskrankheiten sind in der Schweiz vor allem Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) von Bedeutung. Seltener sind Krankheiten wie die Anaplasmose, Rickettsiose, Babesiose, Neoehrlichiose oder die Tularämie. Eine Borreliose kann mit Antibiotika behandelt werden. Eine Behandlung der FSME ist nicht möglich. Hingegen steht eine wirksame Impfung zur Verfügung. 

Der Kanton Uri gilt als Risikogebiet für die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und auch für die Borriolose.

Alle erwachsenen Personen sowie Kinder ab sechs Jahren, die in Risikogebieten wohnen oder sich dort zeitweise aufhalten, sollten sich gegen FSME impfen lassen. Die Kosten für die FSME-Impfung werden von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen. Weitere Informationen zu zeckenübertragenen Krankheiten finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit.

Unter www.zecken-stich.ch finden Sie umfassende Informationen rund um die Themen Schutzmöglichkeiten vor Zeckenstichen, Vorgehen bei Zeckenstichen und die Risiken der durch Zecken übertragbaren Krankheiten. 

 

Wo können Sie sich impfen lassen?

Die Impfungen gemäss Schweizerischem Impfplan können im Kanton Uri bei allen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden. 

Auch in der Apotheke Amavita, Altdorf, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen (Mindestalter 16 Jahre) direkt und ohne ärztliche Verordnung impfen lassen. 

 

Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) und Impfmonitoring

Die Bevölkerung in der Schweiz optimal vor Krankheiten zu schützen, die sich durch Impfungen vermeiden lassen: Dies ist das Ziel der Nationalen Strategie zu Impfeungen (NSI). Ein Aktionsplan beschreibt die für die Umsetzung der Strategie wesentlichen Elemente. Er soll allen involvierten Akteuren als Orientierungshilfe für die erfolgreiche Umsetzung der NSI dienen. Zudem erhält der Aktionsplan Eckpunkte für die weiteren Umsetzungsschritte betreffend Organisation, Ressourcen udn Evaluation. 

Auch ein regelmässiges Impfmonitoring in den Kantonen (Kantonales Durchimpfungsmonitoring Schweiz) ist Teil des Aktionsplans. Dazu wird in Uri alle drei Jahre eine Erhebung durchgeführt. Dabei werden die Eltern von rund 600 zufällig ausgewählten Kinder in drei verschiedenen Altersklassen kontaktiert und gebeten, den Impfausweis des Kindes einzusenden, damit die Impfdaten und die Anzahl der Impfdosen erhoben werden können. Das Impfmonitoring wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit und dem Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich durchgeführt. Selbstverständlich ist die Teilnahme an der Erhebung freiwillig und die datenschutzrechtlichen Auflagen werden eingehalten. 

Zusätzlich wird der Impfstatus auch regelmässig im Rahmen der schulärztlichen Untersuche erhoben. 

 

Übertragbare Krankheiten

Weitere Informationen zu übertragbaren Krankheiten finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit.

 

 

Kinder- und Jugendförderung

Der Kanton Uri fördert Kinder und Jugendliche auch ausserhalb der Schule. Er stützt sich dabei auf das kantonale Gesetz über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri sowi…

Der Kanton Uri fördert Kinder und Jugendliche auch ausserhalb der Schule. Er stützt sich dabei auf das kantonale Gesetz über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri sowie das Leitbild Kinder- und Jugendförderung im Kanton Uri. Der Kanton Uri unterstützt kommunale, regionale und kantonale Jugendprojekte, berät Gemeinden beim Auf- und Ausbau ihrer ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit und beteiligt sich an der Entwicklung kantonaler Projekte. Zur Zielgruppe gehören: Jugendbeauftragte und Fachpersonen der offenen, gemeindlichen und kirchlichen Jugendarbeit , Mitglieder von Jugendverbänden und –vereinen, Fachpersonen der Institutionen, Verwaltung und Politik.

In den Jahren 2014 – 2016 entwickelte der Kanton Uri im Rahmen des kantonalen Programmes (gemäss Art. 26, KJFG) seine Kinder- und Jugendförderung mit finanzieller Unterstützung des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) gezielt weiter.

In erster Linie fördern Eltern, private Träger und Gemeinden in Uri die Kinder- und Jugendarbeit.

Der Regierungsrat des Kantons Uri kann subsidiär aus Staatsmitteln oder Mitteln des Lotteriefonds Betriebe und Projekte unterstützen. Grundlage bildet das Gesetz über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (RB 10.7111) und das Reglement über die Geldspiele (RB 70.3917).

Kinder- und Jugendhilfe

Hilfesuche-Online Fragen über Fragen? Wo finde ich als Kind oder Jugendlicher sofort Rat? Folgende Stellen bieten Hilfe: Auf www.147.ch bietet Pro Juventute Kindern und Jugendlichen e…

Hilfesuche-Online
Fragen über Fragen? Wo finde ich als Kind oder Jugendlicher sofort Rat? Folgende Stellen bieten Hilfe:
Auf www.147.ch bietet Pro Juventute Kindern und Jugendlichen eine professionelle Beratung an - rund um die Uhr, jeden Tag, im Internet, per SMS und per Telefon.
Auf www.feelok.ch gibt es alle Jugendthemen auf einen Blick.
Fachstelle Kindesschutz unter Tel. 041 875 20 40
 

Jugend- und Elternberatung Uri
Streit mit Freunden, Ärger in der Schule oder Stress mit den Eltern? Eine Krise?
Nimm Kontakt auf mit der Jugendberatung Uri: Tel. 041 874 11 80, Mehr: www.kontakt-uri.ch
Die Suchtberatung berät Betroffene, Angehörige bei allen Suchtformen (Alkohol, Medikamente, Nikotin, Spielsucht Computersucht, auch bei illegalen Suchtformen).

Kindergarten / Basisstufe

Der Kindergarten ist die erste Stufe der Volksschule. Er fördert die ganzheitliche Entwicklung der Kinder und bereitet sie auf die Primarschule vor. Der Besuch des einjährigen Kindergart…
Der Kindergarten ist die erste Stufe der Volksschule. Er fördert die ganzheitliche Entwicklung der Kinder und bereitet sie auf die Primarschule vor. Der Besuch des einjährigen Kindergartens ist seit Schuljahr 2016/2017 obligatorisch. Gleichzeitig sind die Gemeinden verpflichtet, ein zweites Kindergartenjahr anzubieten.

Kleinere Gemeinden haben die Möglichkeit, die Kinder im Alter von 4 bis 8 Jahren gemeinsam in einer Basisstufe zu unterrichten.

Sonderpädagogik

Im Zuge von NfA haben die Kantone die Verantwortung über die sonderpädagogischen Angebote übernommen. Rechtliche Grundlagen sind die Verordnung über das sonderpädagogische Angebot im Ka…

Im Zuge von NfA haben die Kantone die Verantwortung über die sonderpädagogischen Angebote übernommen.
Rechtliche Grundlagen sind die Verordnung über das sonderpädagogische Angebot im Kanton Uri und die Richtlinien  zur Sonderpädagogik von Kindern und Jugendlichen.

Zugehörige Objekte