Haupinhalt

Lehrvertragsgenehmigung

Prüfung und Genehmigung der Lehrverträge

Der Lehrvertrag ist mit dem vom Kanton zur Verfügung gestellten Vertragsformular oder noch einfacher via Lehrbetriebsportal abzuschliessen und in der Regel bis Ende Mai, spätestens jedoch vor Beginn des Schuljahrs an das Kantonale Amt für Berufsbildung Uri einzureichen. Die berufliche Grundbildung beginnt frühestens am 1. Juli respektive spätestens bei Beginn des Schuljahrs an der zu besuchenden Berufsfachschule. Über Ausnahmen entscheidet das Amt für Berufsbildung auf Antrag der Vertragsparteien und nach Anhörung der zugewiesenen Berufsfachschule.

Das Amt für Berufsbildung genehmigt den Lehrvertrag, wenn die bundesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Lehrbetriebe dürfen Lehrverträge nur abschliessen, wenn sie über eine Bildungsbewilligung im entsprechenden Beruf verfügen. Das Amt für Berufsbildung erteilt die Bildungsbewilligung auf Gesuch hin, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

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