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Berufliche Grundbildung
Hier finden Sie alle Informationen zur Beruflichen Grundbildung.
Aufsicht über die drei Lernorte
Ausbildungsberatung/Beratung der drei Lernorte
Unsere Dienstleistungen sind: |
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Berufsmaturität
"Drei verschiedene Wege zur Berufsmaturität" Info-Video
Das Reglement über die Berufsmaturitätsschule finden Sie hier.
Prüfungsfreie Zulassung
(Voraussetzungen dafür siehe Artikel 14 im obgenannten Reglement):
Für am bwz uri angebotene BM-Lehrgänge liegt die Zuständigkeit für die Beurteilung beim bwz uri.
Für alle anderen BM-Lehrgänge liegt die Zuständigkeit beim Amt für Berufsbildung.
Fachkundige individuelle Begleitung (FiB)
Beratung rund um die fachkundige individuelle Begleitung im Rahmen der zweijährigen beruflichen Grundbildung (eidgenössisches Berufsattest)
Die Fachkundige individuelle Begleitung (FiB) ist eine Hilfestellung für Lernende der zweijährigen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA). FiB startet frühestens mit dem vertraglich definierten Lehrbeginn und endet spätestens mit dem Lehrende. Ziel ist es, vorhandene Begabungspotenziale zu fördern und Lerndefizite zu verringern.
Links zur zweijährigen beruflichen Grundbildung mit Eidgenössischem Berufsattest EBA
Schweizerische Informationen
Zentralschweizerische Informationen
Gespräche zwischen den Lehrvertragsparteien
Kurse für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner
Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Lehrbetrieben verfügen über:
- ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis auf dem Gebiet, in dem sie bilden, oder über eine gleichwertige Qualifikation;
- zwei Jahre berufliche Praxis im Lehrgebiet;
- eine berufspädagogische Qualifikation im Äquivalent von 100 Lernstunden.
Anmeldung und Informationen Berufsbildnerkurs
Lehrbetriebe Bewilligungen
Lehrbetriebe dürfen Lehrverträge nur abschliessen, wenn sie über eine Bildungsbewilligung im entsprechenden Beruf verfügen.
Das Amt für Berufsbildung erteilt die Bildungsbewilligung auf Gesuch hin, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Bildungsbewilligung kann befristet oder mit Auflagen verbunden werden, um den Bildungserfolg sicherzustellen.
Das Amt für Berufsbildung prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Erteilen der Bildungsbewilligung erfüllt sind. Es zieht dazu Fachberaterinnen und Fachberater der Organisationen der Arbeitswelt bei.
Lehrvertragsgenehmigung
Prüfung und Genehmigung der Lehrverträge
Der Lehrvertrag ist mit dem vom Kanton zur Verfügung gestellten Vertragsformular oder noch einfacher via Lehrbetriebsportal abzuschliessen und in der Regel bis Ende Mai, spätestens jedoch vor Beginn des Schuljahrs an das Kantonale Amt für Berufsbildung Uri einzureichen. Die berufliche Grundbildung beginnt frühestens am 1. Juli respektive spätestens bei Beginn des Schuljahrs an der zu besuchenden Berufsfachschule. Über Ausnahmen entscheidet das Amt für Berufsbildung auf Antrag der Vertragsparteien und nach Anhörung der zugewiesenen Berufsfachschule.
Das Amt für Berufsbildung genehmigt den Lehrvertrag, wenn die bundesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Lehrbetriebe dürfen Lehrverträge nur abschliessen, wenn sie über eine Bildungsbewilligung im entsprechenden Beruf verfügen. Das Amt für Berufsbildung erteilt die Bildungsbewilligung auf Gesuch hin, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Merkblätter Berufsbildung
Nachholbildung / Berufsabschluss für Erwachsene (BAE)
Berufsabschluss für Erwachsene
Wer sich ausserhalb eines geregelten Bildungsganges Kompetenzen angeeignet hat, kann in bestimmten Berufen das herkömmliche Qualifikationsverfahren durchlaufen. Zulassungsbedingung ist eine mindestens fünfjährige berufliche Erfahrung.
Einzelne Berufe legen die Art der beruflichen Erfahrung detaillierter in den entsprechenden Bildungsverordnungen fest.
Zulassung
Das kantonale Amt für Berufsbildung ist für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren gemäss Art. 32 eidg. Bildungsverordnung BBV zuständig. Die interessierten Personen stellen einen Antrag an den Wohnortskanton. Das Amt für Berufsbildung prüft aufgrund der eingereichten Gesuchsunterlagen, ob die Zulassungsbedingungen erfüllt sind und entscheidet über die Zulassung und allfällige Dispensationen.
Organisation der Qualifikationsverfahren / Prüfungsleitung
Organisation und Zuständigkeiten
Das Amt für Berufsbildung organisiert und koordiniert die Qualifikationsverfahren in Zusammenarbeit mit den Berufsfachschulen, Organisationen der Arbeitswelt, Lehrbetrieben und dritten Lernorten. Die einzelnen Bildungsverordnungen regeln die pro Beruf spezifischen Einzelheiten.
Ferner obliegt dem Amt für Berufsbildung die Organisation und Durchführung der kantonalen Lehrabschlussfeiern.
Vollzug der Gesetzgebung über die Berufsbildung
Aufsicht über die Qualitätssicherung der Betriebe, der Berufsfachschule und der überbetrieblichen Kurse.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Berufsbildung | +41 41 875 2061 | berufsbildung@ur.ch |