Haupinhalt
Eidgenössische und kantonale Abstimmung
Informationen
- Datum
- 30. November 2008
Eidgenössische Vorlagen
Volksinitiative "Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern"
- Beschreibung
- Die Initiative verlangt, dass sexuelle oder pornografische Straftaten, die an Kindern vor der Pubertät begangen wurden, nicht verjähren.
- Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative «Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» annehmen?
Vorlagen
Vorlage
5'310
4'328
- Leer
- 160
- Ungültig
- 83
- Stimmberechtigte
- 25'772
- Stimmbeteiligung
- 9881
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Volksinitiative "Für ein flexibles AHV-Alter"
- Beschreibung
- Die Initiative will Erwerbstätigen mit einem Einkommen unter 119 340 Franken ab 62 Jahren die ungekürzte AHV-Rente gewähren, wenn sie ihre Erwerbsarbeit aufgeben.
- Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative «Für ein flexibles AHV-Alter» annehmen?
Vorlagen
Vorlage
3'834
6'045
- Leer
- 66
- Ungültig
- 77
- Stimmberechtigte
- 25'772
- Stimmbeteiligung
- 10022
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Volksinitiative "Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz"
- Beschreibung
- Die Hanfinitiative will den Umgang mit Cannabis regeln. Sie fordert die Straflosigkeit des Cannabiskonsums, eine Kontrolle des Angebotes durch den Bund, eine Verstärkung des Jugendschutzes und ein Werbeverbot für Cannabis.
- Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative «Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz» annehmen?
Vorlagen
Vorlage
3'415
6'098
- Leer
- 229
- Ungültig
- 86
- Stimmberechtigte
- 25'772
- Stimmbeteiligung
- 9'828
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Volksinitiative "Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum für die Schweiz!"
- Beschreibung
- Gesamtschweizerisch tätige Umweltorganisationen können heute gegen grössere Bauvorhaben Beschwerde erheben, wenn diese Gesetze zum Schutz der Umwelt verletzen.
Die Initiative will das Verbandsbeschwerderecht der Umweltorganisationen ausschliessen, wenn es um Bauvorhaben geht, die auf Volks- oder Parlamentsentscheiden beruhen. - Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative «Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum für die Schweiz!» annehmen?
Vorlagen
Vorlage
3'472
5'957
- Leer
- 279
- Ungültig
- 81
- Stimmberechtigte
- 25'772
- Stimmbeteiligung
- 9789
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Änderung des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz)
- Beschreibung
- Mit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes wird das seit 20 Jahren gültige nationale Konzept für den Umgang mit der Drogenproblematik gesetzlich verankert. Dagegen wurde das
Referendum ergriffen. - Formulierung
- Wollen Sie die Änderung vom 20. März 2008 des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz) annehmen?
Vorlagen
Vorlage
5'951
3'317
- Leer
- 369
- Ungültig
- 77
- Stimmberechtigte
- 25'772
- Stimmbeteiligung
- 9714
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Änderung des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches
- Beschreibung
- Verunreinigung, Nachtruhestörung und grober Unfug treten in letzter Zeit immer
häufiger auf und sorgen bei der Bevölkerung für Unmut. Wie in anderen Kantonen
soll gegen diese Phänomene mit der Schaffung neuer und der Anpassung bestehender
Tatbestände im Gesetz vom 12. Juni 1988 über die Einführung des Schweizerischen
Strafgesetzbuches (EG StGB) angekämpft werden. Gleichzeitig soll das
EG StGB formal dem revidierten Schweizerischen Strafgesetzbuch sowie dem Jugendstrafgesetz
angepasst werden.
Der Landrat hat die Vorlage mit 54:5 Stimmen bei einer Enthaltung zuhanden der
Volksabstimmung verabschiedet.
Vorlagen
Vorlage
6'937
1'994
- Leer
- 371
- Ungültig
- 78
- Stimmberechtigte
- 25'487
- Stimmbeteiligung
- 25487
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Kantonale Vorlagen
Gesetz über die Harmonisierung amtlicher Register (Kantonales Registerharmonisierungsgesetz, KRG)
- Beschreibung
- Mit dem kantonalen Registerharmonisierungsgesetz (KRG) erlässt der Kanton Uri
die vom Bund geforderte Anschlussgesetzgebung an das neue Registerharmonisierungsgesetz
(RHG). Die Harmonisierung der amtlichen Personenregister und
der gesetzlich vorgesehene Austausch von Personendaten zwischen den Registern
vereinfachen die Datenerhebung für die Statistik. Nebst den erleichterten statistischen
Prozessen für die eidgenössische Volkszählung werden auch die administrativen
Abläufe bei der Einwohnerkontrolle effizienter. Konkret schreibt das RHG
die zwingende Harmonisierung der Einwohnerregister der Kantone und Gemeinden
sowie der wichtigsten Personenregister des Bundes fest. Es bestimmt die
Angaben und die Merkmale, die in den Registern aufgeführt sein müssen und formuliert
die Anforderungen, denen die Register entsprechen müssen. Darüber hinaus
regelt es die Bereitstellung von Daten, die Datenübertragung an das Bundesamt
für Statistik (BFS), die Datennutzung sowie die Datenkommunikation.
So enthält die kantonale Gesetzesvorlage insbesondere die notwendigen kantonalen
Ausführungsbestimmungen zum Bundesrecht und die rechtlichen Voraussetzungen,
eine kantonale Datenplattform zu verwirklichen.
Die Kantone haben auf den 1. Januar 2009 die notwendigen Ausführungsbestimmungen
zu erlassen. Gleichzeitig wird die bisherige AHV-Nummer durch die neue
Sozialversicherungsnummer (SVN) ersetzt, die in allen vom Gesetz betroffenen
Personenregistern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden als gemeinsame
Nummer einzusetzen ist.
Zusätzlich zum Vollzug des Bundesauftrags soll eine kantonale Informatikplattform
aufgebaut werden. Damit besteht für den Kanton und die Gemeinden die Möglichkeit,
die Registerharmonisierung auch für eigene Zwecke zu nutzen, denn zahlreiche
kantonale und kommunale Amtsstellen brauchen bei ihrer Aufgabenerfüllung
die Daten der kommunalen Einwohnerregister und des Gebäude- und Wohnungsregisters
(z. B. Liegenschaftsschätzung, Steuerverwaltung, Motorfahrzeugkontrolle,
landwirtschaftliches Beitragswesen, Krankenkassenprämienverbilligungen,
Ausländerbewilligungen usw.). Mit dem KRG werden jedoch keine neuen Daten
erhoben, alle verwendeten Daten bestehen schon; zusätzliche Daten bedingen
eine spezielle Gesetzgebung. Einzige Ausnahme ist die Miete und die nicht landwirtschaftliche
Pacht im Subjektregister, das aber nur einzurichten ist, wenn die
Gemeinden es beschliessen.
Der Landrat hat am 3. September 2008 das Gesetz über die Harmonisierung amtlicher
Register (kantonales Registerharmonisierungsgesetz, KRG) mit 59:0 Stimmen
zuhanden der Volksabstimmung vom 30. November 2008 verabschiedet.
Vorlagen
Vorlage
6'540
2'277
- Leer
- 427
- Ungültig
- 77
- Stimmberechtigte
- 25'487
- Stimmbeteiligung
- 9321
- Ebene
- Kanton
- Art
- Obligatorisches Referendum
Polizeigesetz
- Beschreibung
- Polizeiliches Handeln erfordert häufig Eingriffe in die von der Bundesverfassung
geschützten Grundrechte. Hierfür bedarf es einer gesetzlichen Grundlage. Der
Kanton Uri besitzt als letzter Kanton keinen Erlass, der die Polizeiarbeit auf der
Stufe eines formellen Gesetzes zusammenfassend festlegt. Für grosse Teile des
polizeilichen Handelns bestehen somit keine gesetzlichen Grundlagen, weshalb oft
auf die polizeiliche Generalklausel zurückgegriffen werden muss. Es ist deshalb
angebracht, mit dem Polizeigesetz (PolG) die rechtlichen Grundlagen für die polizeiliche
Tätigkeit zu schaffen.
Im Polizeigesetz werden nur polizeiliche Handlungen zur Gefahrenabwehr und Prävention
geregelt. Die polizeiliche Tätigkeit innerhalb der Strafverfolgung richtet sich
grundsätzlich nach der Strafprozessordnung.
Es ist Aufgabe der Kantonspolizei, die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit im
ganzen Kanton zu gewährleisten. Das Polizeigesetz listet die allgemeinen Prinzipien
des polizeilichen Handelns auf (Verhältnismässigkeitsprinzip, polizeiliche Generalklausel,
Störerprinzip, Opportunitätsprinzip) und regelt die polizeilichen Massnahmen,
einschliesslich das ultimative Zwangsmittel des polizeilichen Schuss-
waffengebrauchs.
Es schafft die Rechtsgrundlage, neuralgische Orte im öffentlichen
und halböffentlichen Raum mit Bild- und Tonaufnahmen zu überwachen, beinhaltet
Regelungen über polizeiliche Daten, private Sicherheitsdienste, gesteigerten Gemeingebrauch
und enthält Strafbestimmungen.
Gleichzeitig mit dem PolG wird die Strafprozessordnung (StPO; RB 3.9222) geändert.
Damit wird die Möglichkeit eingeführt, Ordnungsbussen nicht nur im Strassenverkehrsbereich
zu verhängen, sondern generell bei geringfügigen Übertretungen.
Der Landrat hat die Vorlage mit 60:0 Stimmen zuhanden der Volksabstimmung
verabschiedet.
Vorlagen
Vorlage
6'997
2'113
- Leer
- 257
- Ungültig
- 80
- Stimmberechtigte
- 25'487
- Stimmbeteiligung
- 9447
- Ebene
- Kanton
- Art
- Obligatorisches Referendum