Haupinhalt

Eidgenössische und kantonale Abstimmung

Informationen

Datum
24. Februar 2008

Eidgenössische Vorlagen

Bundesgesetz über die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen

Angenommen
Beschreibung
Die Unternehmenssteuerreform II will die Besteuerung der ausgeschütteten Unternehmensgewinne mildern, an der Substanz von Unternehmen zehrende Steuern abbauen und Personenunternehmen von steuerlichen Zwängen befreien. Gegen die Vorlage ist das Referendum ergriffen worden.
Formulierung
Wollen Sie das Bundesgesetz vom 23. März 2007 über die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten und Investitionen (Unternehmenssteuerreformgesetz II) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 52,72 %
4'290
Nein-Stimmen 47,28 %
3'848
Leer
159
Ungültig
79
Stimmberechtigte
25'687
Stimmbeteiligung
8376
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum
Name
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Volksinitiative "Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten"

Abgelehnt
Beschreibung
Die Volksinitiative verlangt, dass in Friedenszeiten in touristisch genutzten Erholungsgebieten keine militärischen Übungen mit Kampfjets durchgeführt werden. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 22,78 %
1'881
Nein-Stimmen 77,22 %
6'375
Leer
81
Ungültig
80
Stimmberechtigte
25'687
Stimmbeteiligung
8417
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum
Name
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Kantonale Vorlagen

Kantonsbeitrag für den Ausbau des Schwimmbads Moosbad, Altdorf

Angenommen
Beschreibung
Der Kantonsbeitrag unterstützt die Erweiterung des Schwimmbads Moosbad in
Altdorf zu einem Sport- und Erlebnisbad. Mit dem Ausbau der Anlage soll das
bestehende Angebot den heutigen Bedürfnissen auf dem Freizeitmarkt angepasst
und ein Mehrwert für die Urner Bevölkerung wie auch für auswärtige Gäste geschaffen
werden.
Notwendigkeit
Seit der Inbetriebnahme im Jahr 1981 wurden die Nutzungsmöglichkeiten des
Schwimmbads in den Bereichen Wassersport, Gesundheitsförderung, Schulschwimmen
und Freizeit laufend ausgebaut, ohne dass die Wasserfl äche den zusätzlichen
Bedürfnissen angepasst wurde. Dadurch entstehen Einschränkungen in
der Bewegungsfreiheit der Gäste, besonders in stark frequentierten Zeiten. Eine
Vergrösserung der Wasserfl äche drängt sich daher auf.
Zudem hat sich das Schwimmbad in einem stark umkämpften Sport- und Freizeitmarkt
zu behaupten. Damit die gute Positionierung gehalten werden kann, sind
Investitionen in neue Anlagen und in ein breites, bedürfnisorientiertes Angebot nötig.
Nicht zuletzt wird durch die Investitionen der Fortbestand dieser über die Kantonsgrenzen
hinaus beliebten Einrichtung auf längere Zeit gesichert.
Projekt
Die Aussenanlage des Schwimmbads soll durch ein Brandungswellenbad, eine
Breitwasserrutsche und ein Kinderplanschbecken erweitert werden. Die Wasserfl
äche wird markant vergrössert, es entstehen neue Spielbereiche für Kinder und
Jugendliche und im Wellness-Bereich können zusätzliche Angebote geschaffen
werden.
Nachhaltigkeit
Mit dem Ausbau wird eine langfristige Sicherung des Erfolgs angestrebt. Deshalb
wird eine einfache und zweckmässige Lösung realisiert, die den stetigen und nachhaltigen
Ausbau des Kundenkreises zum Ziel hat. Durch die vorwiegende Finanzierung
über à fonds perdu-Beiträge wird die Betriebsrechnung zudem nicht durch
die Investitionen belastet. Finanzielle Mittel aus dem Betriebserfolg können so diekt
für die Bestreitung von Betriebs- und Unterhaltskosten eingesetzt werden.
Kosten
Für den geplanten Ausbau der Anlage sind Gesamtinvestitionen in der Höhe von Fr.
4 695 000.– nötig. Davon sind Fr. 1 900 000.– bereits durch die Gemeinde Altdorf
und durch ein zinsloses Investitionshilfedarlehen des Bundes abgedeckt. Weitere
Fr. 495 000.– werden durch Spenden und Sponsoring aufgebracht. Somit verbleiben
für den Kanton Uri Fr. 2 300 000.–, die als à fonds perdu-Beitrag geleistet
werden.
Empfehlung von Landrat und Regierungsrat
Der Landrat hat dem Kantonsbeitrag für das Schwimmbad Moosbad in Altdorf mit
grosser Mehrheit zugestimmt. Regierungsrat und Landrat empfehlen, die Vorlage
anzunehmen.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 80,75 %
6'599
Nein-Stimmen 19,25 %
1'573
Leer
64
Ungültig
79
Stimmberechtigte
25'418
Stimmbeteiligung
8315
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum
Name
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Volksinitiative "für massvolle Abstimmungsinformationen statt Behördenpropaganda"

Abgelehnt
Beschreibung
Die Volksinitiative «für massvolle Abstimmungsinformationen statt Behördenpropaganda
» verlangt eine Ergänzung der Kantonsverfassung mit einem neuen Artikel
97a über die Information vor Abstimmungen. Danach soll die Informationstätigkeit
des Regierungsrats vor Abstimmungen mit wenigen Ausnahmen verboten werden.
Vorgeschlagen werden die folgenden Massnahmen:
■ Verbot der Informations- und Propagandatätigkeit für den Regierungsrat im Vorfeld
von Abstimmungen. Ausgenommen bleibt eine sachliche Broschüre mit
den Erläuterungen des Regierungsrats an die Stimmberechtigten, die die befürwortenden
und ablehnenden Argumente ausgewogen zu berücksichtigen hat
(so genanntes Abstimmungsbüchlein).
■ Verbot der Finanzierung, Durchführung und Unterstützung von Informationskampagnen
oder -veranstaltungen Dritter sowie der Herstellung und Verbreitung
von weiterem Abstimmungsmaterial.
■ Verbot von Umfragen über den Abstimmungsgegenstand.
Der Regierungsrat lehnt die Initiative insbesondere aus folgenden Gründen ab:
Der Regierungsrat hält sich bei seiner Informationstätigkeit im Vorfeld von kantonalen
oder eidgenössischen Abstimmungen an die vom Bundesgericht vorgegebenen
Leitlinien. Die Initiative will dem Regierungsrat einen eigentlichen Maulkorb
aufsetzen. Nach der Initiative zulässig blieben einzig die amtlichen Erläuterungen
(Abstimmungsbüchlein). Auf offensichtlich falsche oder irreführende Äusserungen
von Parteien, Verbänden und weiteren interessierten Kreisen könnte der Regierungsrat
– entgegen der heutigen Rechtsprechung des Bundesgerichts – hingegen
nicht reagieren. Auch wäre es ihm untersagt, über neue erhebliche Tatsachen,
deren Kenntnis für eine objektive Entscheidung über eine Vorlage notwendig ist, zu
informieren. Dadurch würde der Anspruch der Stimmberechtigten verletzt, ihren
Willen frei und in Kenntnis aller wesentlichen Gründe bilden zu können. Den Stimmberechtigten
würde ein wesentlicher Teil der Informationen vorenthalten, was der
freien Meinungs- und Willensbildung abträglich wäre. Die Stimmberechtigten haben
Anspruch darauf, zu erfahren, wie ihre Regierung über eine Vorlage denkt und
warum sie diese oder jene Haltung vertritt. Die Initiative erlaubte Interessenvertretern,
ohne Einwirkungs- oder Korrekturmöglichkeiten des Regierungsrats Falschaussagen
und damit Manipulationen der Stimmberechtigten. Der regierungsrätliche
Informationsauftrag ist aufgrund der bundesgerichtlichen Praxis heute
ausreichend geregelt. Die bundesgerichtlichen Abstimmungsinformationsgrundsätze
werden vom Regierungsrat eingehalten. Eine Verankerung dieser Grundsätze
auf Verfassungsstufe bringt keine Verbesserung. Aus Artikel 34 Absatz 2 der
Bundesverfassung (BV; SR 101) folgt bereits eine Verpfl ichtung der Behörden auf
korrekte und zurückhaltende Information im Vorfeld von Abstimmungen.
Mit 51:5 Stimmen (3 Enthaltungen) hat der Landrat beschlossen, den Stimmbürgerinnen
und Stimmbürgern die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Regierungsrat und Landrat empfehlen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern,
die Initiative abzulehnen.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 33,93 %
2'688
Nein-Stimmen 66,07 %
5'234
Leer
227
Ungültig
86
Stimmberechtigte
25'418
Stimmbeteiligung
8235
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum
Name
Amtsblatt Nr.3 (PDF, 386.73 kB) Download 0 Amtsblatt Nr.3
Resultate (PDF, 45.72 kB) Download 1 Resultate