Haupinhalt
Kantonale Abstimmung und kantonale Richterwahlen
Informationen
- Datum
- 11. März 2007
Eidgenössische Vorlagen
Volksinitiative "Für eine soziale Einheitskrankenkasse"
- Beschreibung
- Die Volksinitiative «Für eine soziale Einheitskrankenkasse» verlangt für die Grundversicherung eine einzige Krankenkasse. Weiter will die Initiative, dass die Prämien in der Grundversicherung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten festgelegt werden.
- Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative «Für eine soziale Einheitskrankenkasse» annehmen?
Vorlagen
Vorlage
1'726
7'461
- Leer
- 28
- Ungültig
- 86
- Stimmberechtigte
- 25'631
- Stimmbeteiligung
- 9301
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Kantonale Vorlagen
Kantonales Umweltgesetz (KUG)
- Beschreibung
- Der Bund hat 1997 beschlossen, an Abwasseranlagen keine Bundesbeiträge mehr
zu leisten. Stattdessen hat er mit der Bundesgesetzgebung im Umweltschutzbereich
generell das Verursacherprinzip eingeführt. Auch der Kanton Uri ist damit gezwungen,
wie schon die anderen Kantone, seine Kantonsbeiträge an Abwasseranlagen
einzustellen und das Verursacherprinzip in der kantonalen Gesetzgebung einzuführen.
Dazu muss die bestehende Gewässer- und Umweltschutzgesetzgebung
des Kantons Uri angepasst werden.
Im Frühjahr 2003 hat das Urner Volk eine Vorlage zum Kantonalen Gesetz über den
Umweltschutz (KGU) abgelehnt. Die anstehenden rechtlichen, finanziellen und organisatorischen
Probleme im Gewässerschutz- und Umweltbereich harren seitdem
einer Lösung. Der Kanton hat in der Folge die Gemeinden angefragt, wie sie sich
die Stossrichtung eines neuen kantonalen Umweltrechts vorstellen. Die grosse
Mehrheit der Gemeinden hat sich dafür ausgesprochen, im Abwasserbereich eine
ähnliche Zusammenarbeit vorzusehen, wie sie im Abfallbereich mit dem Zweckverband
Abfallbewirtschaftung Kanton Uri (ZAKU) bereits erfolgreich praktiziert wird. In
der Folge hat der Kanton zusammen mit einer Arbeitsgruppe, bestehend aus zehnGemeindevertretern, eine Strategie für das neue kantonale Umweltrecht ausgearbeitet.
Der Regierungsrat hat diese Strategie verabschiedet. Gestützt darauf ist das
neue Kantonale Umweltgesetz (KUG) erarbeitet worden.
Wesentliches Element des vorliegenden Umweltgesetzes ist, dass die Gemeinden
die Aufgabe der Abwasserentsorgung künftig gemeinsam im Rahmen einer Urner
Abwasserunternehmung erfüllen werden. Die Gemeinden treten dieser ihre Abwasseranlagen
ab. Dafür werden die Gemeinden nach einem transparenten und fairen
Kostenschlüssel abgegolten. Die geäufneten Mittel (Spezialfinanzierungen) verbleiben
den Gemeinden. Diese Zusammenarbeitslösung wird es ermöglichen, Synergien
zu nutzen und Kosten einzusparen. Im Kanton Uri wird es nur noch ein Abwasserreglement
geben, und die Einwohnerinnen und Einwohner zahlen wie heute
schon beim Kehrichtsack, künftig auch im Abwasserbereich, unabhängig von Gemeindegrenzen,
gleich hohe Gebühren. Das führt zu einem indirekten Lastenausgleich
unter den Verursacherinnen und Verursachern. Diese tragen so dazu bei,
dass künftig in allen Urner Gemeinden die Abwasseranlagen auch mittel- und langfristig
unterhalten und finanziert werden können. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung
für den Erhalt der dezentralen Siedlungsgebiete, denn ohne das Zusammengehen
in einen Abwasserverbund wären der Unterhalt und Ersatz der Abwasseranlagen
nicht mehr in allen Gemeinden finanziell verkraftbar.
Die Einführung des Verursacherprinzips im Abwasserbereich ist nicht eine Folge
des neuen Umweltgesetzes. Das Verursacherprinzip wird bereits seit 1997 durch
das Bundesrecht vorgeschrieben. Damit ist klar, dass auch ohne das neue Kantonale
Umweltgesetz Kantonsbeiträge noch längstens bis Ende 2007 zugesichert
werden. Ab dem Jahre 2008 werden also weder Kantons- noch Bundesbeiträge
an Abwasseranlagen ausgerichtet. Dies führt dazu, dass ab diesem Zeitpunkt die
Abwasserkosten weder ganz noch teilweise mit Steuergeldern, sondern verursachergerecht
über die Abwassergebühren finanziert werden. Aus diesem Grunde
werden die Gebühren im Übrigen auch ohne das Umweltgesetz steigen. Dafür werden
auf der anderen Seite der Kanton und die Gemeinden finanziell entlastet. Für
den Kanton werden damit die geplanten Steuersenkungen erleichtert. Die Entlastung
der Gemeinden von der Aufgabe der Abwasserentsorgung gibt auch diesen
zusätzlichen finanziellen Spielraum.
Das vorliegende Umweltgesetz regelt neben den Bereichen der Abwasser- und Abfallentsorgung
noch weitere Umweltbereiche. Der Schutz der Bevölkerung vor
übermässigen Luft-, Lärm- und Strahlenbelastungen oder vor Störfällen, der
Schutz des Trink- und Grundwassers, der Oberflächengewässer, des Bodens und
weiterer Umweltgüter werden im Wesentlichen auf Bundesebene in zahlreichen
Gesetzen und Verordnungen geregelt. Den Kantonen kommt dabei weitgehend der
Vollzug dieser bundesrechtlichen Vorgaben zu. Deshalb beschränkt sich das Umweltgesetz
vorwiegend auf Verfahrens- und Zuständigkeitsregeln.Die Entwürfe des neuen kantonalen Umweltrechts wurden vom 3. Mai bis zum
3. Juli 2006 in die Vernehmlassung gegeben. Alle Gemeinden und auch weitere
Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser begrüssen es, dass die Aufgabe der Abwasserentsorgung
künftig durch eine Urner Abwasserunternehmung erfüllt und im
ganzen Kanton mit einem Abwasserreglement die gleichen Abwassergebühren erhoben
werden sollen. Speziell begrüsst werden auch die für die Unternehmungen
vorgesehenen demokratischen Mitbestimmungsrechte. Die Vernehmlassungsergebnisse
zeigen, dass die Stossrichtung des neuen Gesetzes auf breite Zustimmung
stösst.
Der Landrat hat dem Kantonalen Umweltgesetz (KUG) mit 60:0 Stimmen zugestimmt
und es zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet.
Vorlagen
Vorlage
4'694
3'693
- Leer
- 186
- Ungültig
- 108
- Stimmberechtigte
- 25'351
- Stimmbeteiligung
- 8681
- Ebene
- Kanton
- Art
- Obligatorisches Referendum
Eidgenössische Wahlen
Landgericht Uri
- Anzahl Stimmberechtigte
- 24'110
- Stimmbeteiligung
- 5134
- Ebene
- Bund
- Art
- andere Behörde
Kantonale Wahlen
Landgericht Ursern
- Anzahl Stimmberechtigte
- 1'241
- Stimmbeteiligung
- 365
- Ebene
- Kanton
- Art
- andere Behörde
Obergericht Uri
- Anzahl Stimmberechtigte
- 25'351
- Stimmbeteiligung
- 5539
- Ebene
- Kanton
- Art
- andere Behörde