Haupinhalt
Eidgenössische Abstimmung
Informationen
- Datum
- 27. November 2005
Eidgenössische Vorlagen
Volksinitiative "für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft"
- Beschreibung
- Seit Anfang 2004 ist das neue Gentechnikgesetz in Kraft, das
Mensch, Tier und Umwelt vor negativen Auswirkungen der
Gentechnologie schützt. Es verbietet zum einen das Halten
von gentechnisch veränderten Tieren in der Landwirtschaft.
Zum andern schreibt es für die Zulassung von gentechnisch
veränderten Pflanzen ein umfassendes Prüfverfahren vor.
Die Volksinitiative «für Lebensmittel aus gentechnikfreier
Landwirtschaft» wurde von einem Komitee lanciert, dem das
Gentechnikgesetz zu wenig weit geht. Es verlangt, dass
während fünf Jahren in der Schweizer Landwirtschaft keine
Pflanzen angebaut und keine Tiere gehalten werden dürfen,
die gentechnisch verändert sind. Von dieser Denkpause
erhofft es sich unter anderem einen Imagegewinn für die
Landwirtschaft.
Eine Annahme der Initiative würde die landwirtschaftliche
Praxis kaum beeinflussen. Gentechnisch veränderte Tiere
sind bereits heute verboten. Gentechnisch veränderte Pflanzen
können erst nach einem Prüfverfahren angebaut werden.
Ein solches Verfahren wurde bislang nicht beantragt (Stand
September 2005) und es wäre so aufwändig, dass es ähnlich
lange dauern würde wie das fünfjährige Verbot, das die
Initiative fordert.
Der Bundesrat und das Parlament – der Nationalrat nur
knapp – lehnen die Initiative ab. Das Gentechnikgesetz bietet
den nötigen Schutz für Mensch, Tier und Umwelt. Der Wissenschafts-
und Wirtschaftsstandort Schweiz könnte durch
das Verbot an Ansehen und Attraktivität verlieren. - Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative «für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft» annehmen?
Vorlagen
Vorlage
5'536
3'723
- Leer
- 69
- Ungültig
- 56
- Stimmberechtigte
- 25'648
- Stimmbeteiligung
- 9384
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Änderung des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz)
- Beschreibung
- Immer mehr Leute kaufen sonntags in Bahnhof- und Flughafengeschäften
ein. Nach dem geltenden Arbeitsgesetz dürfen
diese Geschäfte jedoch an Sonntagen nur dann Personal
beschäftigen, wenn sie Waren und Dienstleistungen anbieten,
die Reisende benötigen. Diese Regelung halten Bundesrat
und Parlament für zu eng. Sie entspricht nicht mehr den
heutigen Lebensgewohnheiten weiter Teile der Bevölkerung.
Daher soll das Arbeitsgesetz punktuell angepasst werden.
Neu sollen alle Läden in Zentren des öffentlichen Verkehrs,
das heisst in grösseren Bahnhöfen und in Flughäfen, an
Sonntagen Personal beschäftigen dürfen. Dieses Recht soll
unabhängig von Angebot und Verkaufsfläche bestehen.
Gegen die Vorlage haben die Gewerkschaften das Referendum
ergriffen. Sie befürchten, dass das Arbeitsgesetz verschlechtert
und der Sonntag längerfristig zum normalen
Arbeitstag wird.
Bundesrat und Parlament befürworten die Revision. Sie
entspricht den heutigen Bedürfnissen der Konsumentinnen
und Konsumenten, ohne die Bedeutung des Sonntags als
Ruhetag in Frage zu stellen. Überdies trägt sie zur Förderung
des öffentlichen Verkehrs und zur Schaffung von Arbeitsplätzen
bei. Auch der Arbeitnehmerschutz wird angemessen
berücksichtigt. - Formulierung
- Wollen Sie die Änderung vom 8. Oktober 2004 des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) annehmen?
Vorlagen
Vorlage
3'404
5'871
- Leer
- 65
- Ungültig
- 55
- Stimmberechtigte
- 25'648
- Stimmbeteiligung
- 9395
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum